Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ekel ist anerzogen

Robert ⌂, München, Sunday, 09.08.2009, 17:13 (vor 5984 Tagen) @ Max

... warum sollte das in diesem Zusammenhang nichts begründen können, wenn
es das doch in anderen Zusammenhängen sehr wohl kann? Nimm` z.B. das

Kann es auch in anderen Zusammenhängen nicht. Es kann höchstens bestimmtes Verhalten rechtlich unangreifbar machen, wie in deinen Beispielen:

Administrative Verbote können z.B. ausgesprochen werden, wenn das
"öffentliche Schamgefühl" verletzt wird, oder "Sitte und Anstand" gefährdet

...

Warum also sollte das für das öffentliche Verhalten von Schwulen
nicht gelten?

Fragt hier zu Recht - Max

Du redest also einem "dumpfen Stammtischismus" das Wort? Danke, ich verbinde das mit Vorgehensweisen ("gefühlte Argumentation"), die ich vorzugsweise bei bestimmten Ideologien (z.B. bei unseren geliebten Femifaschistinnen) verorte. Nix für mich.

Nicht geschlitzt, und deshalb keine "gefühlten Argumente" - Robert

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."


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