Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ekel ist anerzogen

Max, Fliegentupfing, Sunday, 09.08.2009, 16:26 (vor 5984 Tagen) @ Robert

Ich lese in diesem und auch anderen Threads immer wieder, welche
Ekelgefühle jemand bei 2 küssenden Männern/der Vorstellung von Analverkehr
zwischen 2 Männern/usw. usf. hat, so als ob das irgendetwas begründen
könnte.

... warum sollte das in diesem Zusammenhang nichts begründen können, wenn es das doch in anderen Zusammenhängen sehr wohl kann? Nimm` z.B. das Personenbeförderungsgesetz. Es gilt die Beförderungspflicht bei Taxen innerhalb des Pflichtfahrgebietes. Ausnahmen: U.a. Personen mit "ekelerregenden Krankheiten". Wohlgemerkt: Ekelerregend, - nicht ansteckend (obwohl die, soweit erkennbar, auch ausgeschlossen werden können!)
Administrative Verbote können z.B. ausgesprochen werden, wenn das "öffentliche Schamgefühl" verletzt wird, oder "Sitte und Anstand" gefährdet sind. Es ist keineswegs so, daß sittliche Normen bereits vollständig aus Gesetzestexten getilgt worden wären! Wann war das, als das Innenministerium (?) in Bezug auf den Terrorismus bekundete, es müsse auch der "gefühlten Bedrohung" Rechnung tragen und handeln?
Du siehst: In anderen Zusammenhängen können subjektiv empfundene, gefühlte Sachverhalte durchaus etwas Objektives begründen - eine bestimmte Gesetzgebung nämlich.
Warum also sollte das für das öffentliche Verhalten von Schwulen nicht gelten?

Fragt hier zu Recht - Max

--
"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")


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