Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der Haken an der Sache:

Marlow, Friday, 24.07.2009, 12:22 (vor 6000 Tagen) @ Diana

Ich glaube auch nicht, dass in Deutschland irgendein Gericht so eine
"Geschiedene" zu Unterhalt verdonnern würde - DANN würde man ganz sicher
als "Argument" anführen, es sei ja schließlich nicht ihr Kind *kotz* Es
wundert mich eigentlich fast, dass man es jetzt zulassen will, dass PÄRCHEN
adoptieren - denn bei der jetzigen Variante, dass nur ein Teil so eines
Pärchens adoptieren darf, ist ja von vornherein klar, dass der andere Teil
"unbeteiligt" bleibt (und man sich im Zweifelsfalle dann nach dem
"Erzeuger" umgucken kann)


Ein Fall aus Schweden ist hier dokumentiert: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,379459,00.html
Solche Urteile sind aber jederzeit auch in Deutschland möglich. Unterhaltspflichtig ist immer das Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben. Und um ein Elter zu werden, benötigt es keinen Akt. Ausschlaggebend ist nur die genetische Herkunft. Leider.
Auch eine ärztliche Schweigepflicht würde vom Richter zur Beweissicherung aufgehoben werden.
Wie man sieht: Samenspender sind die idealen Väter für Lesben und Femanzen.
Vielleicht sollte man einen Zwangsdienst für zahlungskräftige Männer einführen,eine Spendepflicht.


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