Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Der Haken an der Sache:

Diana, Sachsen, Friday, 24.07.2009, 11:41 (vor 6000 Tagen) @ Cäptn Pommes

Tja, wer wohl? Wenn die adoptierten Kinder keine Waisen sind, haben sie
Eltern. Auch einen Vater - und es würde mich nicht wundern, wenn der
herangezogen werden kann. Oder der homosexuelles Spender. Wie gesagt, wenn
man es erlebt, ist es gruselig.

Ich habe vor nicht allzu langer Zeit von genau einem solchen Fall gelesen - es war aber nicht in Deutschland, glaube ich. Dort hat sich ein Lesbenpärchen getrennt - und "die Geschiedene" sollte Unterhalt zahlen. Und tatsächlich befand man vor Gericht, dass ihr das nicht zumutbar sei... und die andere, die das Kind gekriegt hatte, verklagte daraufhin prompt den Samenspender (ich glaube, es war wirklich ein "befreundeter" Schwuler) auf Unterhalt. Es muss irgendwo im europäischen Ausland gewesen sein *grübel* - ich habe aber nichts mehr darüber gelesen, wie der Fall dann ausgegangen ist.

Ich glaube auch nicht, dass in Deutschland irgendein Gericht so eine "Geschiedene" zu Unterhalt verdonnern würde - DANN würde man ganz sicher als "Argument" anführen, es sei ja schließlich nicht ihr Kind *kotz* Es wundert mich eigentlich fast, dass man es jetzt zulassen will, dass PÄRCHEN adoptieren - denn bei der jetzigen Variante, dass nur ein Teil so eines Pärchens adoptieren darf, ist ja von vornherein klar, dass der andere Teil "unbeteiligt" bleibt (und man sich im Zweifelsfalle dann nach dem "Erzeuger" umgucken kann)


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