Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abgrenzung Abtreibung zu Totschlag/Mord

Sophisticus, Sunday, 05.07.2009, 15:24 (vor 6019 Tagen) @ HerrClaus

Zu Gedankenanregung, auch ein natürlich geborener Säugling würde innerhalb
von Stunden bis vielleicht max. 1-2 Tagen qualvoll sterben, wenn man sich
nicht um ihn kümmert.

Ich bin nicht hier in diesem Forum, um Abtreibungen zu diskutieren. Das interessiert mich bisher nur am Rande. Im Grunde genommen muss man halt die Frage stellen, ab welchem Zeitpunkt denn die 'Abtreibung' menschlichen Lebens bereits als Mord zu bewerten ist.

Ich bin der Meinung, dass ein Zellhaufen (also vielleicht die ersten Wochen nach der Befruchtung) abgetrieben werden darf. Wenn aber ein Herz vorhanden ist, das schlägt, dann ist das vielleicht Totschlag / Mord?

Und wenn das menschliche Leben im Mutterleib bereits ein ausgebildetes Herz hat, ist die 'Abtreibung' dann nicht bereits sagen wir Totschlag, also ein Verbrechen nach dem StGB?

"qualvoll sterben" - erfüllt das Mordmerkmal 'grausam' - also Mord, sollte eigentlich lebenslänglich geben.

Bin kein Mediziner.


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