Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Solidarität gilt während der Ehe, aber nicht danach!

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 29.05.2009, 12:51 (vor 6036 Tagen) @ Beelzebub

Ich bin selber mit einer schwer kranken Frau verheiratet, und werde sie
selbstverständlich auch dann noch mit mehr als 4% meines Nettoeinkommens
versorgen, wenn sie irgendwann nicht mehr arbeiten, kochen, putzen und
bügeln kann und Sex nicht mehr drin ist.

Das ist ein wirklich schöner Zug von Dir.
Allerdings schreibst Du von einer bestehenden Ehe - darin ist Solidarität auch angezeigt. Es gibt jedoch keinen Grund für Solidarität nach der Ehe. Wenn Du sie dennoch gewähren willst, ist das ebenfalls ein schöner Zug von Dir. Es ist aber kein schöner Zug von den Richtern, die Unterstützung der Frau vom Staat zwangsweise auf einen Ex-Mann abzuwälzen. Was hat denn dieser Mann mit dieser Frau mehr zu tun als jeder andere Mensch? Es gibt keine Ehe.

Die Erfindung der 'nachehelichen Solidarität' zu Lasten der Männer kommt einer Abschaffung der Scheidung gleich. Allerdings stellt sie Frauen auch auf eine Stufe mit Kindern, die nicht für sich verantwortlich sind. Paßt das zu den allseits bejubelten starken, überlegenen Alphafrauen?

Viele Grüße
Wolfgang


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