Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Naja.

Mustrum, Thursday, 28.05.2009, 22:37 (vor 6037 Tagen) @ Willi

Um ehrlich zu sein und mal angenommen:

26 Jahre Ehe, ein Ehepartner wird sterbenskrank, womöglich ging die Scheidung vom gesunden und (daher?) zahlungskräftigeren Ehepartner aus (kann ja alles sein, weiß man nicht, im FOCUS-Artikel ist da nichts Näheres zu lesen und ich bin zu faul, den Fall komplett zu recherchieren), womöglich sogar nur wegen der Erkrankung...

Keine Ahnung, wie das im Detail ablief.

In dem Fall würde ich Unterhalt bis zum Lebensende (überlegt mal - gesetzt den Fall, das ist wirklich keine faule Nummer, sondern da bestehen wirklich keinerlei Aussichten auf Heilung usw. und für den kranken Partner deswegen auch keinerlei Aussichten, sein Leben selber hinzukriegen) befürworten.

Wenn man mit wem 26 Jahre (!) zusammen gelebt hat, dann darf man ihn nicht vor die Hunde gehen lassen, wenn - und nur wenn - er selbst aufgrund seiner (tatsächlichen) Krankheit nicht in der Lage ist, das zu verhindern. Das wäre in meinen Augen zutiefst unmoralisch.

Ich kann nur für mich sprechen, aber wenn ich es 26 Jahre mit wem ausgehalten habe, dann befinde ich mich - ceteris paribus - moralisch in der Pflicht, wenn derjenige Hilfe (wirklich) braucht.

Klar, dass von Frauen versucht werden wird, dieses Urteil zu missbrauchen (Frau kriegt von einer Freundin attestiert, sie leide unter lebensbedrohlicher Fernsehsucht z.B.), aber wenn das wirklich echt ist...

Dann würde ich zahlen und nicht nur das.


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