Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Aussitzen!

EinLeser, Friday, 29.05.2009, 02:14 (vor 6037 Tagen) @ Willi

Den Gedanken der nachehelichen Solidarität im Falle von Krebs finde ich grundsätzlich richtig. Allerdings würde ich ebenso meinen, dass eine aggressive Verzögerungstaktik, die bewusst den Vorteil des biologischen Verlaufes ins Auge fasst, völlig in Ordnung ist, wenn auch nur der geringste Verdacht auf Missbrauch besteht: Insofern die Ex-Gattin dahin scheidet, erlischt auch der Anspruch auf nacheheliche Solidarität.


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