Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Solidarität nach der Versorger-Ehe?

Maesi, Wednesday, 21.01.2009, 02:21 (vor 6181 Tagen) @ Holger

Hallo Holger

Das Zauberwort heißt Verantwortungsverschiebung!

So ist es.

"Schuldig geschiedene Frauen" konnte es nach der Intention unserer
Revolutionäre gar nicht geben!

Zustimmung

Dabei wurde ein Fakt in voller Absicht unter den Tisch gekehrt: nach dem
alten Recht wurden 80% aller Scheidungen "beidseits schuldig" geschieden,
was der Wirklichkeit wohl ziemlich nahe kam, es bestand also in
Wirklichkeit gar kein Handlungsbedarf. Dies hätte aber unseren nach
Selbstverwirklichung ohne jegliche Eigenverantwortung strebenden Damen den
problemlosen Ausstieg aus der Ehe behindert!

Das ist auch mir neu, dass nach dem alten Recht 80% aller Scheidungen 'beidseits schuldig' geschieden wurden. Da bestand tatsaechlich kein Handlungsbedarf, ausser vielleicht der Moeglichkeit, eine Scheidung von vornherein einvernehmlich durchzuziehen, wozu es dann eigentlich auch kein Gericht braeuchte. Ansonsten ist es relativ einfach: keine Ehe --> keine gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen der Nicht-Ehegatten. Wer hingegen eine gegenseitige eheliche Unterhaltsverpflichtung behalten will, der soll auch die Ehe beibehalten.

Insofern habe ich mich geirrt, und die Advokatenclique hat das Gesetz exakt nach dem politischen Willen des Gesetzgebers ausgelegt. Die Aussage der Politiker, dass die Ehefrau nach einer kurzen Uebergangszeit auf eigenen Fuessen zu stehen habe, war anno 1977 nichts als eine politische Luege. Naja, wirklich verwundert bin ich ob dieser Ver*rsche natuerlich nicht. Politiker halt...

Das Zerrüttungsprinzip brachte ein Problem mit sich: der zu Unterhalt
verpflichete Mann erleidet dadurch einen Vermögensschaden und somit wieder
eine Schuldzuweisung, wie es im Mainstream lanciert wurde: Schuld ist immer
der Mann. Juristisch unhaltbar, es hätte bedeutet, daß z.B. bei einem
Verkehrsunfall prinzipiell der wirtschaftlich Stärkere für die Folgen
aufzukommen hat.

Nochmals Zustimmung.

Der besondere Brueller im real existierenden Wohlfahrtsstaat ist natuerlich der Betreuungsunterhalt zugunsten der Muetter von unehelichen Kindern. Es hat nie eine Ehe bestanden, womit schon mal die (Un-)Logik einer 'nachehelichen Unterhaltspflicht' nicht greift. Also muss der gewiefte Politiker mit Hilfe des Winkeladvokaten eine alternative moralische Pflicht bemuehen, um den Maenne auszubeuten. Die Betreuungsleistung der Frau gegenueber den Kindern muesse ebenfalls vom Kindsvater abgegolten werden, weil sie dadurch ja an einer eigenen Erwerbstaetigkeit gehindert werde. Faktisch bezahlt der Kindsvater dann alles, muss jedoch zur Kenntnis nehmen, dass aus seiner Verpflichtung gegenueber Kind und Mutter keinerlei durchsetzbare Rechte (Recht auf Information, Weisungsbefugnisse, Sanktionsmoeglichkeiten bei schlechten muetterlichen Betreuungsleistungen etc.) resultieren; ein reines Ausbeutungssystem also.

Mit dem Einverständnis der Kirchen wurde deshalb für die
Ausführungsvorschriften der neuen Unterhaltsgesetze ein juristisch
undefinierter und in seiner Widersprüchlichkeit nicht mehr zu überbietender
Kunstbegriff eingeführt: die "nacheheliche Verantwortung"!Ein Widerspruch
in sich! Nicht mehr Verantwortung IN der Ehe, sondern DANACH wurde
offizielle Begründung für die de facto generelle Unterhaltspflicht der
Männer. Dies wurde unangreifbar durch Erfindung einer neuerlichen
Abstrusität, mit der die Gerichte auftrumpften: des "ehebedingten
Nachteils". Darunter ist alles subsummiert- von Kindern bis zur theoretisch
ehebedingt verhinderten Aufsichtsratskarriere unserer Hauptschülerin ohne
Schulabschluß und bedeutet selbst heute nach 100 weiteren Reförmchen immer
noch eine de facto lebenslange Unterhaltspflicht, die nach wie vor auf die
Erben des Pflichtigen übergehen kann, einzig die Höhe wurde etwas nach
unten korrigiert.

Bin ganz Deiner Meinung. Die Ehe war aus juristischer Sicht nie etwas anderes als ein Vertrag, dessen primaeres Ziel u.a. die materielle Absicherung der Frau war. Wenn man diesen Vertrag kuendet, dann wird selbstverstaendlich auch die materielle Absicherung hinfaellig. Deshalb wurde frueher, wenn ein uneheliches Kind unterwegs war, so sehr darauf Wert gelegt, dass Vater und Mutter heiraten. Denn nur dadurch waren Mutter und Kind optimal versorgt, und die Versorgung der Mutter blieb nicht bei deren Familie (also an ihrem eigenen Vater) haengen. Wurde hingegen nicht geheiratet, hatte der uneheliche Kindsvater lediglich den (minimalen) Kindesunterhalt zu bezahlen. Die uneheliche Mutter musste dann halt selbst sehen, wie sie zurecht kam, wie es ja eigentlich von einem emanzipierten Menschen auch erwartet werden kann. So gesehen waren die alten Zeiten moderner als die heutigen, obwohl es damals noch keine omnipotenten Pauerfrauen gab.

So zeigen auch sämtliche Urteile hoher Gerichte nach dem letzten
Reförmchen, daß die Befürchtung unseren taz- Schmiererinnen, nun der
lebenslangen Versorgung via Unterhaltscheck verlustig zu gehen,
gegenstandslos sind: vom Prinzip 'lebenslang' wurde nach wie vor nicht
abgewichen- wer's nicht glaubt, bemühe die Urteilsdatenbank des ISUV.

So ist es. Es besteht auch die Tendenz, einen Teil des nachehelichen Unterhalts in Kindesunterhalt zu ueberfuehren. Wer die Entwicklung der Hoehe des Selbstbehalts in Relation zur Hoehe des (regelmaessig) angepassten Kindesunterhalts setzt, erkennt das ganz klar. Ziel ist es, dass der Kindesunterhalt zusammen mit staatlich subventionierten Verguenstigungen sowie ausgeschuetteter Sozialhilfe die Alimentation der Mutter auf einem ehelichen Niveau sicherstellt. Daneben muss bei diesem Alimentation latuernich auch die parasitaere soziobuerokratische Helferindustrie zu finanzieren, welche den Muettern beisteht; der 'Edelmut' der in der Helferindustrie Beschaeftigten ist selbstverstaendlich nicht fuer Gotteslohn zu haben, was ihre zur Schau getragene 'Selbstlosigkeit' als puren Eigennutz entlarvt.

Die Absicht unserer beiden Femofaschistinnen und ihres Sprachrohrs taz ist
klar: gegenleistungsfreie Daueralimentation von Frauenlesbenschwulen.

Exakt

VERANTWORTUNG? NEIN DANKE!

Wo kaemen wir da hin, wenn man die Verantwortung fuer sein eigenes Tun uebernehmen muesste; im sozialistischen Zwangswohlfahrtsstaat ist das nicht ueblich.


Gruss

Maesi


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