Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Solidarität nach der Versorger-Ehe?

guest2, Saturday, 17.01.2009, 02:38 (vor 6186 Tagen) @ Goofos

Wieso Traumwelt? Traeumen tust doch eher Du, wenn Du die fuer daemlich
haeltst, anstatt fuer dreist.

Die Forderungen werden jetzt einfach immer wieder wiederholt, parallel
dazu wird der eigentlich wichtigere Teil, naemlich der Ausbau von
Unterhaltstatbestaenden fuer nicht verheiratete gar nicht erst
diskutiert.

MfG


Dann halt dreist-dämlich. ;)

Dummdreist ist das Wort, glaube ich *g*


Spasseshalber nochmal zum Inhaltlichen des taz-Textes:

: Erstens darf der Staat nicht mehr weiter steuerliche Anreize für das alte
: Versorgermodell aufrecht erhalten, indem er mit dem Ehegattensplitting
: finanziell unterstützend dafür wirkt.

Gemerkt? Gut. Springen wir mal ein bisschen nach unten, und finden dort:


: Deshalb brauchen wir erstens Solidaritätsverträge für nicht Verheiratete
: ohne steuerliche Benachteiligung für diese Partnerschaftsformen.

Aeh wie jetzt? Steuerlich benachteiligt sind nichtverheiratete deshalb, weil sie kein Ehegattensplitting kriegen.

Also Klartext: Ehegattensplitting nichtmehr fuer Heteros, dafuer dann aber fuer Lesben, ja? Alles andere waere ja "steuerliche Benachteiligung".

Abgesehen davon faellt das Ehegattensplitting sofoert nach Abschaffung des ehelichen Unterhalts - die Loesung liegt also klar auf der Hand: Unterhaltspflicht auch waehrend der Ehe abschaffen!

Es geht natuerlich um nix weiter als die frei erfundene Benachteiligung von Frauen durch Steuerklasse III/V.

Weiter unten mit Alleinerziehenden:

: Für diese Frauen müssen schnellstmöglich Auswege gefunden werden. Als
: Sofortmaßnahme brauchen wir einen Rechtsanspruch für Alleinerziehende auf
: Betreuung ihrer Kinder nach finnischem Vorbild: Kommt eine Kommune diesem
: Anspruch nicht institutionell nach, so muss sie die private Fremdbetreuung
: finanzieren.

Nix dagegen. Und Arbeitspflicht fuer alleinerziehende Frauen dann natuerlich, schliesslich sind die Kinder dann ja betreut.

: Darüber hinaus ist eine Kombilohnregelung für Alleinerziehende notwendig.
: Modellprojekte zum Kombilohn zeigen, dass vor allem Frauen Gebrauch davon
: machten. Damit würde auch ihnen eine "Work-Life-Balance" ermöglicht.

Also mitgezaehlt: Alleinerziehende Mutti heisst:
a) Kindesunterhalt
b) Kindergeld
c) ergaenzender Unterhalt fuer Mutti
d) Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz, kostenlos!
e) Bezahlte Arbeitsstelle fuer Mutti
f) Zusaetzlich noch "Kombilohn" - Negativsteuer fuer Muttis die arbeiten.

Als Grund: Frauen haetten das gerne, das reicht schon.

: Schließlich brauchen wir fünftens Übergangsregeln für die Frauen, die sich
: vor dreißig Jahren für das damalige Mehrheitsmodell entschieden haben, aber
: heute nach neuem Recht geschieden werden.

Uebergangsregeln zum Vorteil von Frauen haben wir seit der grossen Eherechtsreform in den siebzigern.

: Und eine Frau, die heute heiratet, weiß vielleicht noch nichts von ihrer
: neuen Situation nach einer späteren Scheidung. Für sie sollte es spätestens
: im Standesamt eine Aufklärung geben. Nur so ist Selbstverantwortung möglich.

Natuerlich: Fuer Maenner hingegen gilt "Friss oder Stirb", nicht wahr Franziska und Katrin? Oder hats irgendwann mal interessiert, unter welchen Rechtsbedingungen die Scheidungsopfer der letzten Jahrzehnte urspruenglich mal geheiratet haben?

Fuer Frauen hingegen: Selbstverantwortung = die Gesellschaft hat die Verantwortung, die Frauen Aufzuklaeren.

Zusammenfassung: Diese Drecksaeue kriegen den Hals nicht voll, von Umdenken nicht mal ein Ansatz zu erkennen.

MfG


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