Solidarität nach der Versorger-Ehe?
Sehr schön, Maesi!
Das Zauberwort heißt Verantwortungsverschiebung!
"Schuldig geschiedene Frauen" konnte es nach der Intention unserer Revolutionäre gar nicht geben!
Dabei wurde ein Fakt in voller Absicht unter den Tisch gekehrt: nach dem alten Recht wurden 80% aller Scheidungen "beidseits schuldig" geschieden, was der Wirklichkeit wohl ziemlich nahe kam, es bestand also in Wirklichkeit gar kein Handlungsbedarf. Dies hätte aber unseren nach Selbstverwirklichung ohne jegliche Eigenverantwortung strebenden Damen den problemlosen Ausstieg aus der Ehe behindert!
Das Zerrüttungsprinzip brachte ein Problem mit sich: der zu Unterhalt verpflichete Mann erleidet dadurch einen Vermögensschaden und somit wieder eine Schuldzuweisung, wie es im Mainstream lanciert wurde: Schuld ist immer der Mann. Juristisch unhaltbar, es hätte bedeutet, daß z.B. bei einem Verkehrsunfall prinzipiell der wirtschaftlich Stärkere für die Folgen aufzukommen hat.
Mit dem Einverständnis der Kirchen wurde deshalb für die Ausführungsvorschriften der neuen Unterhaltsgesetze ein juristisch undefinierter und in seiner Widersprüchlichkeit nicht mehr zu überbietender Kunstbegriff eingeführt: die "nacheheliche Verantwortung"!Ein Widerspruch in sich! Nicht mehr Verantwortung IN der Ehe, sondern DANACH wurde offizielle Begründung für die de facto generelle Unterhaltspflicht der Männer. Dies wurde unangreifbar durch Erfindung einer neuerlichen Abstrusität, mit der die Gerichte auftrumpften: des "ehebedingten Nachteils". Darunter ist alles subsummiert- von Kindern bis zur theoretisch ehebedingt verhinderten Aufsichtsratskarriere unserer Hauptschülerin ohne Schulabschluß und bedeutet selbst heute nach 100 weiteren Reförmchen immer noch eine de facto lebenslange Unterhaltspflicht, die nach wie vor auf die Erben des Pflichtigen übergehen kann, einzig die Höhe wurde etwas nach unten korrigiert.
So zeigen auch sämtliche Urteile hoher Gerichte nach dem letzten Reförmchen, daß die Befürchtung unseren taz- Schmiererinnen, nun der lebenslangen Versorgung via Unterhaltscheck verlustig zu gehen, gegenstandslos sind: vom Prinzip 'lebenslang' wurde nach wie vor nicht abgewichen- wer's nicht glaubt, bemühe die Urteilsdatenbank des ISUV.
Die Absicht unserer beiden Femofaschistinnen und ihres Sprachrohrs taz ist klar: gegenleistungsfreie Daueralimentation von Frauenlesbenschwulen.
VERANTWORTUNG? NEIN DANKE!
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- Solidarität nach der Versorger-Ehe? -
Christine,
16.01.2009, 10:53
- Solidarität nach der Versorger-Ehe? -
exVater,
16.01.2009, 12:28
- Solidarität nach der Versorger-Ehe? - Joseph S, 16.01.2009, 23:01
- Solidarität nach der Versorger-Ehe? - adler, 17.01.2009, 00:27
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Goofos,
16.01.2009, 16:55
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Goofos,
16.01.2009, 19:13
- Solidarität nach der Versorger-Ehe? -
guest2,
16.01.2009, 20:48
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Goofos,
17.01.2009, 02:03
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guest2,
17.01.2009, 02:38
- Rechtsbedingungen der Versorger-Ehe? - Hirni, 17.01.2009, 15:40
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guest2,
17.01.2009, 02:38
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Goofos,
17.01.2009, 02:03
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guest2,
16.01.2009, 20:48
- Solidarität nach der Versorger-Ehe? -
Goofos,
16.01.2009, 19:13
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Maesi,
17.01.2009, 21:54
- Solidarität nach der Versorger-Ehe? -
Holger,
18.01.2009, 10:20
- Solidarität nach der Versorger-Ehe? - Maesi, 21.01.2009, 02:21
- Solidarität nach der Versorger-Ehe? -
Pööhser Frauenfeind,
18.01.2009, 12:49
- Solidarität nach der Versorger-Ehe? - Maesi, 21.01.2009, 02:22
- Solidarität nach der Versorger-Ehe? -
Holger,
18.01.2009, 10:20
- Solidarität nach der Versorger-Ehe? -
exVater,
16.01.2009, 12:28