Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Rechtsbedingungen der Versorger-Ehe?

Hirni, Saturday, 17.01.2009, 15:40 (vor 6185 Tagen) @ guest2

Natuerlich: Fuer Maenner hingegen gilt "Friss oder Stirb", nicht wahr
Franziska und Katrin? Oder hats irgendwann mal interessiert, unter welchen
Rechtsbedingungen die Scheidungsopfer der letzten Jahrzehnte urspruenglich
mal geheiratet haben?

Ehe ist doch ein Vertrag auf Lebenszeit mit dem Versprechen in Guten und in schlechten Zeiten.
Dennoch kann dieser Vertrag einseitig aufgekündigt werden und Frauen werden bei Vertragsbruch nochdazu belohnt, dass sie üblicherweise Wohnung, Kinder, Unterhalt,.... bekommen.
Ehebruch ist rechtlich kein Vergehen und führt nicht zu einer schuldhaften Scheidung. Auch eine schuldhafte Scheidung hat keinerlei Konsequenz mehr für die Frau.
Das führt doch das ganze Rechtsprinzip und Vertragswesen adabsurdum.
Warum sind Frauen nicht im Stande so ehrlich zu sein um zu sagen : "Wir sind Huren und wollen nichts als Sklaven und Macht."

"Ich verlange jetzt auch einen Pensionsanspruch nach einem Tag Arbeit, selbst wenn ich das Arbeitsverhältnis einseitig gekündigt habe und auch noch silberne Löffel gestolen habe!" - Immerhin entspricht das meines Erachtens nach der Rechtsanalogie.


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