Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ja natürlich darf man das !

Rüdiger, Sunday, 03.02.2008, 22:30 (vor 6531 Tagen) @ Flint

Natürlich gibt es die. Art. 3 GG: >Niemand darf wegen seines Geschlechts
benachteiligt oder bevorzugt werden.« Wenn Du Frauen formell

ausschließt,

gerätst Du ganz schnell in Konflikt mit diesem Paragraphen.

Rüdiger

Das macht nichts.

Natürlich macht das was - denn dann wird der Landeswahlleiter, der meines Wissens sämtliche Parteigründungen zu überprüfen hat, gerade auch in rechtlicher Hinsicht, die neue Partei schon vor vornherein nicht genehmigen, und dann stehst du da mit deinem Gewissen. Aus die Maus. Alles für die Katz :-)

Wichtiger ist, daß man nicht mit seinem Gewissen und seinem Bewußtsein in
Konflikt gerät.

Mittels Art.3 GG werden (vom Staatsfeminat) seit über 40 Jahren ganz
bewußt Frauen wegen ihres Geschlechts bevorzugt und Männer wegen ihres
Geschlechts benachteiligt. Ich kann deshalb aus Gewissensgründen keine
Rücksicht mehr auf Art 3 GG nehmen wenn es darum geht, gewisse Dinge
wieder ins richtige Lot zu bringen.

Bleibt nur noch das rein rechtliche Abklopfen darauf, daß sie einem nichts
können...!

Können sie aber. Quod erat demonstrandum.

Rüdiger


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