Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Ja natürlich darf man das !

Flint ⌂, Sunday, 03.02.2008, 21:40 (vor 6531 Tagen) @ Rüdiger

Natürlich gibt es die. Art. 3 GG: >Niemand darf wegen seines Geschlechts
benachteiligt oder bevorzugt werden.« Wenn Du Frauen formell ausschließt,
gerätst Du ganz schnell in Konflikt mit diesem Paragraphen.

Rüdiger

Das macht nichts.

Wichtiger ist, daß man nicht mit seinem Gewissen und seinem Bewußtsein in Konflikt gerät.

Mittels Art.3 GG werden (vom Staatsfeminat) seit über 40 Jahren ganz bewußt Frauen wegen ihres Geschlechts bevorzugt und Männer wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Ich kann deshalb aus Gewissensgründen keine Rücksicht mehr auf Art 3 GG nehmen wenn es darum geht, gewisse Dinge wieder ins richtige Lot zu bringen.

Bleibt nur noch das rein rechtliche Abklopfen darauf, daß sie einem nichts können...!

Flint

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