Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Marco

Gismatis, Basel, Friday, 30.11.2007, 02:07 (vor 6596 Tagen) @ Klaus Brause GW

Das eine Person, (Mann oder Frau) ersteinmal verhaftet wird, ist ganz gut
so,

Spinnst du? Untersuchungshaft aufgrund einer bloßen Anschuldigung finde ich inakzeptabel! Also sollte das mal dir passieren, und du verlierst womöglich noch deinen Job dadurch (keine Seltenheit), möchte ich dann aber keine Klagen hören!

Untersuchungshaft aufgrund eines bloßen Verdachts sollte die absolute Ausnahme sein, bzw. durch andere Formen der Überwachung ersetzt werden. Und wenn es dann wirklich sein muss, sollte die Zelle wenigstens allen Komfort bieten.

doch was mich persönlich a die Decke gehen lässt ist dass diese Frauen
kaum bestraft werden für ihre Falschbeschuldigung- voteuchung einer
Straftat.

Das Problem ist ja eben, dass oft weder Schuld noch Unschuld nachgewiesen werden kann. Man wird also auch viele Falschbeschuldigerinnen laufen lassen müssen.

Deinem Prinzip nach könnte man aber auch die Beschuldigerin genauso vorsorglich in Haft nehmen, wenn der Beschuldigte behauptet, es handle sich um eine Verleumdung. Und eine solche Person in Freiheit ist schließlich eine permanente Gefahr für jeden, der ihr nicht passt. Am besten, man verhaftet gleich grundsätzlich beide! Sicher ist sicher!

--
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