Marco
Denn es gilt hierzulande das Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 GG).
Desweiteren gilt Art. 6 Absatz 2 der Europäischen
Menschenrechtskonvention:
?Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum
gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.?Deshalb ist Marco, da nicht verurteilt, bis dato juristisch als
unschuldig.
Wenn du also wahrheitswidrig öffentlich behauptest er sei schuldig, "soll
endlich gestehen", dann stehst du mit gleich drei Paragraphen des
Strafgesetzbuches auf Kriegsfuß, nämlich:
Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren),
Verleumdung (§ 187 StGB, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren),
üble Nachrede (§186 StGB, Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten)
Desweiteren sieht das Zivilrecht vor:
Anspruch auf Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung, Schadensersatz,
Geldentschädigung, Unterlassung.Ich selbst halte Marco für unschuldig. Eine englische Mutter hat ihre
Aufsichtspflicht verletzt und besänftigt ihr schlechtes Gewissen, indem
sie sich eine Straftat erdenkt, ja in psychopathologischer Weise dies
verarbeitet indem sie wahrscheinlich wirklich daran glaubt.
Die Alte ist die Hauptschuldige, denn hätte sie ihre Aufsichtspflicht
nicht verletzt, wäre all das nicht passiert.Mir stellt sich der Fall so dar:
Eine 13-jährige, die mit ihrer Schwester ein eigenes Hotelzimmmer hat,
zieht nachts durch die Diskotheken. Um einen Kerl aufzureißen gibt sie
sich für 15 aus.
Auf dem Hotelzimmer kommt es zum Geknutsche, wobei dem Kerl einer abgeht.
Gewalt kann keine im Spiel gewesen sein, denn das hätte die Schwester ja
mitgekriegt, die sich anderweitig auf dem Balkon vergnügte.
Als Mama sich erinnert, daß sie noch eine Tochter mit hat, geht sie nach
ihr schauen. Dabei entdeckt sie Spermaspuren auf dem Bett und macht ihrer
Tochter Vorwürfe. Um sich rauszureden faselt sie was von Mißbrauch und die
Alte geht zur Polizei. Ab da ist alles ein Selbstläufer.Was dann folgte ist eine unglaubliche Verfahrensverschleppung eines
überforderten und unfähigen Richters, der das ja im Übrigen selbst
eingestanden hat, indem er seine Ablösung -leider vergebens- beantragte.Schon daß die Tusse nicht in der Türkei ihre Aussage zu machen bereit ist,
würde mir genügen, das Verfahren einzustellen. Wo kein Kläger, da kein
Richter. Ich weiß, daß diese Aussage juristisch nicht haltbar
ist(Offizialdelikt). Aber mein Rechtsempfinden sagt mir, daß es
untragbar ist einen 17-jährigen jetzt schon 7 Monate einzusperren, nur
weil die Aussage einer angeblich Geschädigten nicht vorliegt.Aber selbst wenn ich mich irren sollte und deiner Vorverurteilung
folgte, müßte man Marco einen Tatbestandsirrtums (§ 16 StGB)
einräumen.Er ging ja davon aus, daß die Schlampe 15 ist. Das hat sie ihm so gesagt,
sie soff sich noch nach Mitternacht durch Diskotheken, was eine 13-jährige
beides (das Herumtreiben um diese Zeit und auch das Saufen) nicht darf, und
sie sah aus wie 16, was ja auch der untersuchende Arzt bestätigte.Ein Tatbestandsirrtum jedoch schließt eine Verurteilung wegen
Vorsatz einer Tat aus.
Allerdings bleibt nach § 16 Abs. 1 S. 2 Eine Strafbarkeit wegen
Fahrlässigkeit möglich, wenn das Gesetz auch die fahrlässige
Begehung unter Strafe stellt. Eine fahrlässige Vergewaltigung gibt es aber
m.W. nicht.Gruß
adler
Danke für die genaue Analyse und für die juristisch differenzierten Auskünfte !
Übrigens, ich hatte nicht geahnt, daß ich mit meiner Meinungsäußerung zu "A"s Thema eine derartige Kontroverse lostreten würde. Das eigentliche Verdienst kommt natürlich Klaus Brause zu.
Aber nochmals zur Frage, warum die Beschuldigerin in psychiatrischer Behandlung ist. Ich halte es für ausgeschlossen, daß sie wegen der angeblichen "Vergewaltigung" (oder was es auch immer war)therapiebedürftig sei. Sie ist es, um sich als Opfer auszuweisen, vermutlich auf Anordnung ihrer Mutter und/oder anwaltlichen Vertretung. Außerdem dürfte sie wirklich leiden, nur eben nicht an dem Ereignis, das zur Verhandlung steht. Wahrscheinlich aber leidet ihre Mutter noch mehr als sie. Ich unterstelle sogar, daß ihnen das Schicksal von Marco wirklich leid tut. Nur sagen dürfen sie es nicht. Wenn sie jetzt aber sagten: Nein, es war ja gar nicht so..., dann würden sie erst recht Probleme bekommen. Sie müssen also die Sache bis zum Ende durchspielen.
Gruß
Student
gesamter Thread:
- Marco -
A,
28.11.2007, 14:15
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Student,
28.11.2007, 20:58
- Marco -
Klaus Brause,
28.11.2007, 21:42
- Marco - Maxx, 29.11.2007, 02:13
- Marco - salvatore Ventura, 29.11.2007, 02:26
- Marco -
adler,
29.11.2007, 21:53
- Marco - Student, 29.11.2007, 23:21
- Marco - Klaus Brause GW, 30.11.2007, 00:53
- Marco -
Klaus Brause,
28.11.2007, 21:42
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Romulus,
29.11.2007, 15:14
- Marco - Klaus Brause, 29.11.2007, 15:36
- Marco Tourismus-Manager bangen um Türkei-Geschäft - roser parks, 02.12.2007, 13:57
- Marco -
Student,
28.11.2007, 20:58