Marco
Hallo Dumpfbacke!
Danke sehr!;-D
Die radikalfeministischen FundamentalisInnen und DemagogInnen fordern
schon seit langem die Beweislastumkehr bei Vergewaltigung, ich weiß.
Daß also jede Tusse jeden Mann automatisch ins Gefängnis bringen und nicht
"nur" sozial vernichten kann, wie es ja schon möglich ist durch
Falschbeschuldigungen.
Das eine Person, (Mann oder Frau) ersteinmal verhaftet wird, ist ganz gut so, doch was mich persönlich a die Decke gehen lässt ist dass diese Frauen kaum bestraft werden für ihre Falschbeschuldigung- voteuchung einer Straftat.
Wenn sie fühlt, empfindet, es ihr mangelndes Selbstwertgefühl so
erscheinen läßt, etwa Herr K.B., habe sie nicht mit dem ihr zustehenden,
gebührlichen Respekt behandelt, dann braucht Frau, etwa B.B., nur zur
Polizei zu gehen. Dort gibt sie an -eine Formalie nur!!!-, Herr K.B. habe
sie vergewaltigt und schon verschwindet er für eine gewisse Zeit, am
liebsten für immer, in der Zelle eines Hochsicherheitstraktes einer JVA.DEM aber, lieber Herr Brause, ist zum Leidwesen vieler
FundamentalistInnen und auch einiger ihrer pudeligen Gesinnungsgenossen
nicht so -und wird auch nicht so kommen.Denn es gilt hierzulande das Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 GG).
Marco befindet sich aber nicht hierzulande, sondern in der Türkei.
Desweiteren gilt Art. 6 Absatz 2 der Europäischen
Menschenrechtskonvention:
?Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum
gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.?
Noch ist die Türkei kein Mitglied der EU und somit kann ihr es ach am Arsch vorbei gehen.
Deshalb ist Marco, da nicht verurteilt, bis dato juristisch als
unschuldig.
Untersuchungshaft gibt es aber auch in Deutschland wo man teilweise auch bis zu einem Jahr unschuldig im Gefängniss sitzt.
Wenn du also wahrheitswidrig öffentlich behauptest er sei schuldig, "soll
endlich gestehen", dann stehst du mit gleich drei Paragraphen des
Strafgesetzbuches auf Kriegsfuß, nämlich:
Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren),
Verleumdung (§ 187 StGB, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren),
üble Nachrede (§186 StGB, Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten)
Desweiteren sieht das Zivilrecht vor:
Anspruch auf Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung, Schadensersatz,
Geldentschädigung, Unterlassung.
Ich wollte ja unseren Studenten nur den Spiegel vorhalten, denn nichts anderes hat er mit dem Mädschen gemacht. Also trifft es auch auf Student zu.
Ich selbst halte Marco für unschuldig. Eine englische Mutter hat ihre
Aufsichtspflicht verletzt und besänftigt ihr schlechtes Gewissen, indem
sie sich eine Straftat erdenkt, ja in psychopathologischer Weise dies
verarbeitet indem sie wahrscheinlich wirklich daran glaubt.
Die Alte ist die Hauptschuldige, denn hätte sie ihre Aufsichtspflicht
nicht verletzt, wäre all das nicht passiert.
Ein großer Unterschied zu Student, denn du schreibst direkt am Anfang, das du selbst Marco für unschuldig hälst....stellst es aber nicht als Fakt im Raum.
Mir stellt sich der Fall so dar:
Eine 13-jährige, die mit ihrer Schwester ein eigenes Hotelzimmmer hat,
zieht nachts durch die Diskotheken. Um einen Kerl aufzureißen gibt sie
sich für 15 aus.
Auf dem Hotelzimmer kommt es zum Geknutsche, wobei dem Kerl einer abgeht.
Gewalt kann keine im Spiel gewesen sein, denn das hätte die Schwester ja
mitgekriegt, die sich anderweitig auf dem Balkon vergnügte.
Als Mama sich erinnert, daß sie noch eine Tochter mit hat, geht sie nach
ihr schauen. Dabei entdeckt sie Spermaspuren auf dem Bett und macht ihrer
Tochter Vorwürfe. Um sich rauszureden faselt sie was von Mißbrauch und die
Alte geht zur Polizei. Ab da ist alles ein Selbstläufer.Was dann folgte ist eine unglaubliche Verfahrensverschleppung eines
überforderten und unfähigen Richters, der das ja im Übrigen selbst
eingestanden hat, indem er seine Ablösung -leider vergebens- beantragte.Schon daß die Tusse nicht in der Türkei ihre Aussage zu machen bereit ist,
würde mir genügen, das Verfahren einzustellen. Wo kein Kläger, da kein
Richter. Ich weiß, daß diese Aussage juristisch nicht haltbar
ist(Offizialdelikt). Aber mein Rechtsempfinden sagt mir, daß es
untragbar ist einen 17-jährigen jetzt schon 7 Monate einzusperren, nur
weil die Aussage einer angeblich Geschädigten nicht vorliegt.Aber selbst wenn ich mich irren sollte und deiner Vorverurteilung
folgte, müßte man Marco einen Tatbestandsirrtums (§ 16 StGB)
einräumen.Er ging ja davon aus, daß die Schlampe 15 ist. Das hat sie ihm so gesagt,
sie soff sich noch nach Mitternacht durch Diskotheken, was eine 13-jährige
beides (das Herumtreiben um diese Zeit und auch das Saufen) nicht darf, und
sie sah aus wie 16, was ja auch der untersuchende Arzt bestätigte.Ein Tatbestandsirrtum jedoch schließt eine Verurteilung wegen
Vorsatz einer Tat aus.
Allerdings bleibt nach § 16 Abs. 1 S. 2 Eine Strafbarkeit wegen
Fahrlässigkeit möglich, wenn das Gesetz auch die fahrlässige
Begehung unter Strafe stellt. Eine fahrlässige Vergewaltigung gibt es aber
m.W. nicht.
Alles richtig, nur Marco befindet sich in der Türkei und dort kann man nicht mit deutsche Gesetze kommen, ein Türke der in Deutschland vor Gericht steht, kann ja auch nich fordern nach türk..Gesetze verurteilt zu werden.
Am deutschen Wesen , kann nunmal die Welt nich genesen.
Deutschland verlangt das man die deutsche Verfassung respektiert , daher sollte sie auch die türkische respektieren auch wenn diese nicht fair scheint.
Gruß
GW
gesamter Thread:
- Marco -
A,
28.11.2007, 14:15
- Marco -
Student,
28.11.2007, 20:58
- Marco -
Klaus Brause,
28.11.2007, 21:42
- Marco - Maxx, 29.11.2007, 02:13
- Marco - salvatore Ventura, 29.11.2007, 02:26
- Marco -
adler,
29.11.2007, 21:53
- Marco - Student, 29.11.2007, 23:21
- Marco - Klaus Brause GW, 30.11.2007, 00:53
- Marco -
Klaus Brause,
28.11.2007, 21:42
- Marco -
Romulus,
29.11.2007, 15:14
- Marco - Klaus Brause, 29.11.2007, 15:36
- Marco Tourismus-Manager bangen um Türkei-Geschäft - roser parks, 02.12.2007, 13:57
- Marco -
Student,
28.11.2007, 20:58