Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Marco

adler, Kurpfalz, Thursday, 29.11.2007, 21:53 (vor 6596 Tagen) @ Klaus Brause


Ich unterstelle, daß ER die Folgen, wie sie sich jetzt schon abzeichnen,
nicht vorausgesehen und nicht gewollt hat. Dennoch wird ER damit leben
müssen. Und das wäre für jeden Menschen, zumal in seinem Alter, schwer
belastend. Nebenbei frage ich mich, wie hoch sein eigener Sexualtrieb an
dem
Vorgang ist, der solche Eigendynamik entwickelt hat und selbst mit gutem
Willen nicht mehr zu steuern ist. Denn nehmen wir an, er würde endlich
gestehen: Dann würde es für sie und ihre Mutter auch nicht besser.

Hallo Dumpfbacke!

Die radikalfeministischen FundamentalisInnen und DemagogInnen fordern schon seit langem die Beweislastumkehr bei Vergewaltigung, ich weiß.
Daß also jede Tusse jeden Mann automatisch ins Gefängnis bringen und nicht "nur" sozial vernichten kann, wie es ja schon möglich ist durch Falschbeschuldigungen.

Wenn sie fühlt, empfindet, es ihr mangelndes Selbstwertgefühl so erscheinen läßt, etwa Herr K.B., habe sie nicht mit dem ihr zustehenden, gebührlichen Respekt behandelt, dann braucht Frau, etwa B.B., nur zur Polizei zu gehen. Dort gibt sie an -eine Formalie nur!!!-, Herr K.B. habe sie vergewaltigt und schon verschwindet er für eine gewisse Zeit, am liebsten für immer, in der Zelle eines Hochsicherheitstraktes einer JVA.

DEM aber, lieber Herr Brause, ist zum Leidwesen vieler FundamentalistInnen und auch einiger ihrer pudeligen Gesinnungsgenossen nicht so -und wird auch nicht so kommen.

Denn es gilt hierzulande das Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 GG).

Desweiteren gilt Art. 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention:
?Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.?

Deshalb ist Marco, da nicht verurteilt, bis dato juristisch als unschuldig.
Wenn du also wahrheitswidrig öffentlich behauptest er sei schuldig, "soll endlich gestehen", dann stehst du mit gleich drei Paragraphen des Strafgesetzbuches auf Kriegsfuß, nämlich:
Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren),
Verleumdung (§ 187 StGB, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren),
üble Nachrede (§186 StGB, Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten)
Desweiteren sieht das Zivilrecht vor:
Anspruch auf Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung, Schadensersatz, Geldentschädigung, Unterlassung.

Ich selbst halte Marco für unschuldig. Eine englische Mutter hat ihre Aufsichtspflicht verletzt und besänftigt ihr schlechtes Gewissen, indem sie sich eine Straftat erdenkt, ja in psychopathologischer Weise dies verarbeitet indem sie wahrscheinlich wirklich daran glaubt.
Die Alte ist die Hauptschuldige, denn hätte sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, wäre all das nicht passiert.

Mir stellt sich der Fall so dar:
Eine 13-jährige, die mit ihrer Schwester ein eigenes Hotelzimmmer hat, zieht nachts durch die Diskotheken. Um einen Kerl aufzureißen gibt sie sich für 15 aus.
Auf dem Hotelzimmer kommt es zum Geknutsche, wobei dem Kerl einer abgeht. Gewalt kann keine im Spiel gewesen sein, denn das hätte die Schwester ja mitgekriegt, die sich anderweitig auf dem Balkon vergnügte.
Als Mama sich erinnert, daß sie noch eine Tochter mit hat, geht sie nach ihr schauen. Dabei entdeckt sie Spermaspuren auf dem Bett und macht ihrer Tochter Vorwürfe. Um sich rauszureden faselt sie was von Mißbrauch und die Alte geht zur Polizei. Ab da ist alles ein Selbstläufer.

Was dann folgte ist eine unglaubliche Verfahrensverschleppung eines überforderten und unfähigen Richters, der das ja im Übrigen selbst eingestanden hat, indem er seine Ablösung -leider vergebens- beantragte.

Schon daß die Tusse nicht in der Türkei ihre Aussage zu machen bereit ist, würde mir genügen, das Verfahren einzustellen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich weiß, daß diese Aussage juristisch nicht haltbar ist(Offizialdelikt). Aber mein Rechtsempfinden sagt mir, daß es untragbar ist einen 17-jährigen jetzt schon 7 Monate einzusperren, nur weil die Aussage einer angeblich Geschädigten nicht vorliegt.

Aber selbst wenn ich mich irren sollte und deiner Vorverurteilung folgte, müßte man Marco einen Tatbestandsirrtums (§ 16 StGB) einräumen.

Er ging ja davon aus, daß die Schlampe 15 ist. Das hat sie ihm so gesagt, sie soff sich noch nach Mitternacht durch Diskotheken, was eine 13-jährige beides (das Herumtreiben um diese Zeit und auch das Saufen) nicht darf, und sie sah aus wie 16, was ja auch der untersuchende Arzt bestätigte.

Ein Tatbestandsirrtum jedoch schließt eine Verurteilung wegen Vorsatz einer Tat aus.
Allerdings bleibt nach § 16 Abs. 1 S. 2 Eine Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit möglich, wenn das Gesetz auch die fahrlässige Begehung unter Strafe stellt. Eine fahrlässige Vergewaltigung gibt es aber m.W. nicht.

Gruß
adler

--
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