Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bloss nicht aufgeben!

Mac, Sunday, 05.08.2007, 05:56 (vor 6712 Tagen) @ Nihilator

Ein in aller Form anerkannter Geniestreich war das (glaube 1994), aus
einem Diskriminierungsverbot mit so wenigen Worten ein
-gebot zu machen. Ein kalter Putsch sozusagen.
Und genau die heute gültige Formulierung des Art. 3 ist die Krux an dieser
Petition. Die bemängelte Phrase ist nach dem aktuellen Stand des
Grundgesetzes eben nicht verfassungswidrig.

Exakt meine Meinung.


Man müßte eigentlich den Appendix des Art. 3 Abs. 2 selbst
angreifen.

Was widerum illusorisch ist, denn wer würde sich ernsthaft nachsagen lassen wollen, er sei gegen die Beseitigung der Benachteiligung anderer Menschen?
Das würde den Ruf der Männerbewegung unwideruflich schädigen und wichtigere Anliegen deskreditieren.

Gruß,
nihi

Zurück und schönen Sonntag noch,
Mac


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