Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Bloss nicht aufgeben!

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 05.08.2007, 03:36 (vor 6712 Tagen) @ adler

Die Bevorteilung von Frauen ist (aus verfassungsrechtlicher Sicht)
durch den §3, Art. 2, 2. Satz gedeckt: "Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Schon das Kinderkriegen wird als ein solcher "bestehender Nachteil"
gesehen, mit dieser Begründung wurden zumindest diverse Prozesse gegen
die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht abgeschmettert.

Und? Ist das ein Naturgesetz? Der Artikel wurde sicher hinterhältig in die
Verfassung aufgenommen.

Ein in aller Form anerkannter Geniestreich war das (glaube 1994), aus einem Diskriminierungsverbot mit so wenigen Worten ein -gebot zu machen. Ein kalter Putsch sozusagen.
Und genau die heute gültige Formulierung des Art. 3 ist die Krux an dieser Petition. Die bemängelte Phrase ist nach dem aktuellen Stand des Grundgesetzes eben nicht verfassungswidrig.

Man müßte eigentlich den Appendix des Art. 3 Abs. 2 selbst angreifen.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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