Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Familienoberhaupt: Durch die Tür oder über den Zaun?

12, Tuesday, 21.02.2012, 09:52 (vor 5054 Tagen) @ Dummerjan

Die Tatsache, dass Muslim dir beipflichtet, wird dich ja schon zum nachdenken gebracht haben, ob du mit deinem Posting wirklich so richtig liegts :-)

Daher nur kurz ein paar Anmerkungen

Im römischen Recht (z.B.) waren die Kinder Eigentum der Familie (! nicht
des Vaters). Das hatte unbestritten nachteile für das Kind, hatte aber
auch den unbestrittenen Vorteil, dass es die Chance des Überlebens in
diesen barbarischen Zeiten deutlich erhöhte.

Sie waren Eigentum des Vaters. Der Vater war das autoritäre Oberhaupt. Ich weiß nicht, wie es bei den Germanen war. Vermutlich ähnlich, wenn auch nicht ganz so krass. Immerhin war der Unterschied aber trotzdem so enorm, dass Cäsar ihn in seinen Briefen extra betonte - so, als würden die Frauen bei den Germanen über die Männer herrschen. Aus der Geschichte wissen wir, dass es so nicht war, trotzdem war es für Cäsar als Unterschied zu den Römern bemerkenswert

DIe Frage ob und inwieweit das Oberhaupt über das Leben der Untergebenen
bestimmt ist insofern interessant, als doch ganz offensichtlich in vielen
Bereichen der Staat diese Rolle übernommen hat und diese an die
Staatsdiener delegiert hat.

Genauso, wie der Staat das Gewaltmonopol hat und nicht der Einzelne, der Bürgermeister, das Stammesoberhaupt. Soooo schlecht fahren wir mit dieser "Neuerung" aber nun doch nicht.

Betrachtet man die Rolle der Kinderheime in der Vergangenheit, so kommen
jedoch Zweifel an der Fähigkeit staatlicher Organe zur Kindererziehung
auf.

Kinderheime waren in der Vergangenheit alle kirchlich. Was also wolltest du behaupten?


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