Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Familienoberhaupt: Durch die Tür oder über den Zaun?

Dummerjan, Monday, 20.02.2012, 10:32 (vor 5055 Tagen) @ 12

Ziemlich armselig, das Kind als Besitz anzusehen und mit dem Auto zu
vergleichen.

Im römischen Recht (z.B.) waren die Kinder Eigentum der Familie (! nicht des Vaters). Das hatte unbestritten nachteile für das Kind, hatte aber auch den unbestrittenen Vorteil, dass es die Chance des Überlebens in diesen barbarischen Zeiten deutlich erhöhte.

Die Meinung der tochter scheint überhaupt nicht zu interessieren. Das
"Oberhaupt" bestimmt über ihr Leben - und du meinst, das könnte auch die
Mutter sein? LOL, wie fortschrittlich du doch bist. Diese Denke paßt eher
zu religiösen Fundamentalisten - egal welcher Seite

DIe Frage ob und inwieweit das Oberhaupt über das Leben der Untergebenen bestimmt ist insofern interessant, als doch ganz offensichtlich in vielen Bereichen der Staat diese Rolle übernommen hat und diese an die Staatsdiener delegiert hat.

Eine Bestimmung über die Kinder erhöht statistische gesehen die Überlebenschancen und oft auch deren Lebensperspektiven. Ausnahmen gibt es selbstverständlich auch hier.

Betrachtet man die Rolle der Kinderheime in der Vergangenheit, so kommen jedoch Zweifel an der Fähigkeit staatlicher Organe zur Kindererziehung auf.


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