Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Besser

Mus Lim ⌂, Sunday, 19.02.2012, 20:33 (vor 5055 Tagen) @ 12

Es ist natürlich besser, den Vater als Besitz des Kindes anzusehen.

Wenn seine halbwüchsigen Kinder nachts um halb drei von der Disko abgeholt werden wollen, hat der Vater selbstverständlich zu Stelle zu sein.
Er hat auch selbstverständlich ein ausreichend großes Jungen- bzw. Mädchenzimmer zur Verfügung zu stellen, den Schrank mit ausreichend Klamotten zu füllen, Computer für Online-Spiele und Chatten, neuestes Smartphone und andere angesagte Ausstattung zu sorgen.

Wenn die Tochter dann schwanger wieder zurück gebracht wird, dann entscheidet selbstverständlich ein Richter als Familienoberhaupt, dass das Jugendamt als Familienhilfe ins Haus kommt, um der minderjährigen Maid das Muttersein zu ermöglichen. Oder gar das Sozialamt finanziert der Maid eine eigene Wohnung, damit sie als Alleinerziehende Mutter von Transferleistungen lebt, die vom Männerkollektiv, sprich Steuerzahlern, finanziert wird.

Ob der Erzeuger sein Kind sehen darf, entscheidet auch der Familienrichter.

Die Maid hat zwar noch nie was gearbeitet, darf noch längst nicht wähle gehen, hat auch noch nie sonst für irgendwas Verantwortung übernommen, aber ob sie das Ungeborene töten lassen will, darf sie trotzdem ganz alleine entscheiden. Vater und Mutter haben sich da selbstverständlich rauszuhalten.

Immer dann, wenn Sie sich mit Ihrer Frau nicht einigen können, rufen Sie einen Richter als Familienoberhaupt an, für eine Letztentscheidung. Wo Sie in Urlaub fahren, entscheidet in Zukunft ein Richter, welches Haus Sie kaufen, entscheidet ein Richter, ob Sie Ihre Frau ficken und schwängern dürfen, müssen Sie einen Richter fragen, denn was Sie wollen, ist das letzte, was interessiert.

Die Meinung der Tochter scheint überhaupt nicht zu interessieren.

Eben, es interessiert nur die Meinung der Tochter, und die Ihrer Frau. Dem haben Sie sich zu beugen.

Viel Spaß dabei.
Und vergessen Sie dabei nicht, einen Zweitjob anzunehmen, um die vielen Gerichtskosten tragen zu können. Wohl an!

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