Zypries hält weiter an Bestrafung fest..
Nein, es ist allemal ein Sieg der Vernunft. Lediglich Zynisch Zypries
uminterpretiert es einwenig, muss es ja tun - machen kann sie da gar
nichts. Sie muss die Auflage erfüllen, bis zum nächsten Jahr, die Hürden
für einen amtlichen Test zu senken. Eine direkte Auflage nun und sie muss
vom Fabulieren zur Handlung übergehen.Weiter wurde mit dem Urteil die Frage aller nach dem DATENSCHUTZ gründlich
beantwortet und kein Versicherher oder Arbeitgeber oder sonstwer kann sich
nun an eine Begründung anhängen, die durchaus gegeben gewesen wäre. wären
private Test zugelassen worden, nichtwahr. Datenschutz, auch gerade
bezüglich Gendaten bleibt also weiter schützenswertes Gut.Besser geht es doch gar nicht: Datenschutz ist gegeben für alle anderen
Bereiche. Vereinfachte Feststellung in Aussicht bei begründetem Bedarf.
Dass sie private Tests unter Strafe stellen will, sollte man vergleichen
mit dem Entwurf, den sie vorlegen will. Ist der Entwurf praktikabel, kann
man auf jeden privaten Test sowieso verzichten. Ist er nicht im Sinne des
getrigen Urteils, muss sie nochmal ran. Ein wichtiger Punkt wäre dort: Man
muss fordern, dass die Frage nach der Strafbarkeit privater Tests vom
Entwurf des Gesetzgebers im nächsten Jahr abhängig gemacht werden muss und
nicht vorher!
Hier muss man Zypries auf die Finger schauen und auch gleich plärren, wenn
sie mogeln will..Ohne gültigen Entwurf für Erleichterung des amtlichen Tests kein Antrag
auf gesetzliche Bestrafung privater Tests! Ich weiss nicht, ob man die
Frage gestern mit hätte anhängig machen können..Jeder Anwandlung der Politik, die Hemmschwellen für die Erstellung von
Gendatenbanken zu senken, kann man dann mit dem Verweis auf die Urteile
und die eventuelle Strafbarkeit begegnen. Das sähe bei beliebiger
Zulassung ganz anders aus.
Wann kapiert ihr das endlich mal: Das "Argument" Datenschutz wird von den Politikern genauso mißbraucht wie das Wort Kindeswohl von deutschen Familienrichtern, Jugendämtern und Müttern!
Es hat nichts -aber auch gar nichts- mit Datenschutz zu tun, wenn "heimliche" Vaterschaftstest verboten werden!
Ich habe einen solchen Test gemacht. Ich hatte mich damals aus verschiedenen Gründen heraus dazu entschieden meine Daten mit anzugeben. Schon damals hätte ich den Test vollkommen ANONYM beauftragen können. Fast jedes Institut bietet diese Möglichkeit.
Welche Daten hat dieses Institut nun also? Meine Anschrift, eine Probe von der es mit einiger Wahrscheinlickeit davon ausgehen kann, daß sie von mir stammt und eine weitere Probe einer Person deren Namen es noch nichtmal kennt. Benutzt es die erhaltenen Proben bestimmungsgemäß, dann kann es schließen, daß die zweite Probe von einer Person stammt, die biologisch die Tochter der Person ist von welcher die erste Probe stammt. Was mit hoher Wahrscheinlichkeit ich bin. Über die zweite Person wissen die sonst NICHTS. Weder den Namen, noch die Anschrift noch sonst irgendwas. Und sie werden es auch nie herausbekommen, solange Datenschutz trotz Schäuble noch halbwegs funktioniert!
Und selbst wenn das Institut die Proben zur Analyse genetischer Dispositionen mißbrauchen würden, so hätten sie lediglich Informationen über mich. Mit den Daten aus der zweiten Probe könnte das Institut nichts anfangen, weil sie keiner Person zuzuordnen sind. Einem derartigen Mißbrauch kann der Gesetzgeber außerdem noch schnell und wirkungsvoll einen Riegel vorschieben.
Es bleibt dabei: Das Datenschutz"argument" ist einfach nur vorgeschoben, um zu verhindern, daß zuviele Väter ihren Zweifeln auf den Grund gehen.
Man muss nur weiterhin aufpassen, dass die "Gen-Geschichte" weder
privatisiert, noch verstaatlicht wird, sondern verbrieft unantastbar
bleibt, ausser - und das ist entscheidend - bei begründeten Verdacht.Wir haben gestern gesehen, dass der Bürger, wenn er denkt und handelt,
schon als Einzelperson eine Menge bewirken kann.
Er hat wenig geändert. Wie schon vorausgesagt, wird die Zynisch den Schlampenschutzparagraphen durchsetzen. Nun sogar noch garniert mit dem Hinweis, das BVfG hätte dies ja gewollt.
Die Hürden für die offizielle Vaterschaftsfeststellung werden einerseits auch wieder unangemessen hoch sein. Andererseits hat Frau Zynisch natürlich bedacht, daß viele zweifelnde Väter den Konflikt mit der Mutter ("Was Du Schwein unterstellst mir dich zu belügen. Ich verlasse Dich und nehm das Kind mit!") angesichts deutschem Familienunrecht nicht riskieren werden.
Das ist mein Eindruck.Gruß!
Lecithin
gesamter Thread:
- Zypries hält weiter an Bestrafung fest.. -
Lucius I. Brutus,
14.02.2007, 11:14
- Die Katze kommt langsam aus dem Sack -
Rainer,
14.02.2007, 11:34
- Die Katze kommt langsam aus dem Sack - Lucius I. Brutus, 14.02.2007, 12:06
- Zypries hält weiter an Bestrafung fest.. -
Lecithin,
14.02.2007, 11:48
- Zypries hält weiter an Bestrafung fest.. - Lucius I. Brutus, 14.02.2007, 12:09
- Zypries hält weiter an Bestrafung fest.. - mitleser, 14.02.2007, 16:09
- Zypries hält weiter an Bestrafung fest.. - chrima, 14.02.2007, 19:55
- Zypries hält weiter an Bestrafung fest.. -
Maxx,
14.02.2007, 13:41
- Zypries hält weiter an Bestrafung fest.. - Anders, 14.02.2007, 15:47
- ein vergessenes argument -
mitleser,
14.02.2007, 16:40
- ein vergessenes argument - Odin, 14.02.2007, 16:55
- ein vergessenes argument -
Lucius I. Brutus,
14.02.2007, 16:56
- ein vergessenes argument - Rainer, 14.02.2007, 17:52
- ein vergessenes argument -
Maxo,
14.02.2007, 17:53
- ein vergessenes argument - mitleser, 14.02.2007, 21:32
- Ahem... -
Martin,
15.02.2007, 22:11
- Ahem... - mitleser, 16.02.2007, 03:23
- Die Katze kommt langsam aus dem Sack -
Rainer,
14.02.2007, 11:34