Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zypries hält weiter an Bestrafung fest..

Anders, Wednesday, 14.02.2007, 15:47 (vor 6875 Tagen) @ Maxx

Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall S. (Az. XII ZR 227/03):
"Jede Untersuchung und Verwendung des DNA-Identifizierungsmusters greift
in das durch [das Grundgesetz] ... verbürgte Persönlichkeitsrecht, hier
in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung,
ein.
... Dies ist auch bei der Verwertung von Beweisen oder Kenntnissen im
gerichtlichen Verfahren zu beachten, gleichgültig, ob es sich um einen
Strafprozess oder Zivilprozess handelt. ...

Hallo

Will heissen: Wenn Mutti das Einverständnis für den DNA-Test gibt, ist das
informationelle Selbstbestimmungsrecht des kleinen Rackers nicht verletzt,
wenn Mutti das OK nicht gibt, dann aber schon.

Wer das versteht, möge die Hand heben. Ich verstehs nicht...

Der nichts kapierende
Maxx

Eben nicht! Das hat das BVerfG gestern doch genau anders entschieden. Grundsätzlich entscheidet der Vormund (oft die Mutter) grundsätzlich für das Kind, weil es selbst dies nicht kann. Da dies oft die Mutter ist, die eben kein Interesse an der möglichen Aufdeckung einer nicht bestehenden biologischen Vaterschaft hat, muss in dem Fall der Gesetzgeber für den Vater ein Rechtsmittel schaffen, dass die Entscheidung für das Kind von einem Richter fällen lässt.

Das ist ein Schritt in die positive Richtung, denn die Mutter kann eben nicht endgültig die Zustimmung für das Kind verweigern, wenn es Zweifel gibt.

Besser wäre es nach meiner Auffassung, wenn es grundsätzlich für jeden Vater unabhängig von irgendwelchen Umständen das Recht gäbe sich die selbe Sicherheit über die biologische Abstammung zu verschaffen, die i.d.R. die Mutter hat, da sie bei der Geburt das Kind sieht und weiss, das es ihres ist.

Das selbe Recht muss man dann auch der Mutter und dem Kind zugestehen. Ich glaube, gerade Kinder können ebenso in die Situation geraten mit Sicherheit wissen zu wollen, von wem sie abstammen.

Anders


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