Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Nachtrag

Provokat, Friday, 20.10.2006, 16:38 (vor 6987 Tagen) @ Provokat

Das mit der Gebärpflicht ließe sich prinzipiell durchsetzen:
Eine Frau, die keine Kinder bekommen hat und auch nicht mehr bekommen
kann, wird zu Leistungen herangezogen, die den Zwangsdienst aufwiegen.

Auch einer unfruchtbaren Frau könnte man nach gängiger Argumentation diese Pflicht zumuten:
Das Austragen von Kindern wird nicht als Fähigkeit, sondern als Nachteil empfunden, also entfällt doch dann lediglich dieser Nachteil.
Ein leibliches Kind, zu dem noch keine emotionale Bindung besteht, ist nach gängigem Diskurs genauso ersetzbar durch irgendein anderes Kind. (Einem Vater wird durch diese Argumentation das Sorgerecht vorenthalten, er kann sich ja andere Kinder suchen, um die er sich dann kümmert)
Folglich muss man keinen Leidensdruck kompensieren, da sie ebensogut adoptieren kann. Die Frau ist voll belastbar.


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