Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: falsche Anschuldigungen

Peter, Wednesday, 24.04.2002, 02:26 (vor 8630 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: falsche Anschuldigungen von Ferdi am 23. April 2002 18:00:28:

Hallo Ferdi,

ich schrieb:

Wann siehst du eine Anschuldigung rechtlich als falsch an?

Du:

Wenn ihre "Falschheit" zweifelsfrei nachgewiesen wurde.

Ich stimme zu.

Du berichtetest von einem falschen Vergewaltigungsvorwurf und fuhrst dann fort:

Wenn Frauen in diesen Fällen schon so einen Glaubwürdigkeitsvorschuss haben, dann sollte der Missbrauch entsprechend abschreckend bestraft werden.

Haben die Frauen einen Glaubwürdigkeitsvorschuss? Manche Feministen wollen ihr diesen verschaffen, und dagegen gilt es anzugehen. Dass es schon so schlimm gekommen ist, bezweifle ich.

Ein anderer Fall ist das Gewaltschutzgesetz, wo die Polizei vor Ort Richter sein soll. Das klingt gefährlich nach Unrechtsstaat, wie sieht denn die Praxis aus? Werden dem Mann bei Falschbeschuldigung die Hotelkosten ersetzt? Das wäre gut.

Eine tatsächlich stattgefundene Vergewaltigung lässt sich heutzutage mit den modernen wissenschaftlichen Methoden doch leicht beweisen (DNA-Analyse).

Damit kannst du Geschlechtsverkehr beweisen. Das hilft aber nicht viel in den Fällen, in denen der Täter die Zustimmung des Opfers behaupten könnte (sie wollte doch, den Pullover hat sie sich noch selbst ausgezogen usw.) Die meisten Opfer kennen ihre Vergewaltiger vorher.

Die DNA-Analyse hilft natürlich auch den zu unrecht Beschuldigten - wo kein Spermaspuren, fällt es dem Opfer leichter, die Anschuldigung abzuweisen.

Du:

Vergewaltigung ist ein schweres Verbrechen. Die Beschuldigung eines unbescholtenen Mannes, ein solches Verbrechen begangen zu haben, ist ein ebenso schweres Verbrechen.

Ebenso schwer? Ich weiß nicht recht. Andererseits war es ein Grundsatz des ersten geschriebenen Gesetzes (Codex Hammurabi), dass derjenige, der einen anderen einer Tat zu unrecht beschuldigte, die dem Beschuldigte zugedachte Strafe erleiden sollte.

Gruß,

Peter


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