Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: falsche Anschuldigungen

Ferdi, Tuesday, 23.04.2002, 21:00 (vor 8630 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: falsche Anschuldigungen von Peter am 23. April 2002 16:33:37:

Hallo Peter,

Wann siehst du eine Anschuldigung rechtlich als falsch an?

Wenn ihre "Falschheit" zweifelsfrei nachgewiesen wurde.

Soll ich einer vergewaltigten Frau etwa abraten, ihren Vergewaltiger anzuzeigen, nur weil er mangels Beweisen vielleicht freigesprochen wird und sie dann Strafe zahlen müsste? Ich fände das nicht richtig.

Nein, wenn ein Vergewaltiger mangels Beweises freigesprochen wird dann bestehen m. E. nach wie vor erhebliche Zweifel, ob er wirklich nicht vergewaltigt hat. Ich meine damit die Fälle, in denen eine Frau tatsächlich nicht vergewaltigt worden ist, diesen Vorwurf aber erhebt, um z. B. dem Mann aus irgend einem anderen Grunde eins auszuwischen oder sich für irgendwas anderes zu rächen. Ich glaube, es war in diesem Forum, da hat vor längerer Zeit jemand von einem Autofahrer berichtet, der eine Anhalterin mitgenommen hat. Diese stahl ihm das Handy. Der Fahrer merkte das, nahm ihr das Handy wieder ab und setzte sie an der nächsten Raststätte an die Luft. Darüber hat die Lady sich so geärgert, dass sie ihn der Vergewaltigung bezichtigte. Solche Fälle meine ich damit. Wenn Frauen in diesen Fällen schon so einen Glaubwürdigkeitsvorschuss haben, dann sollte der Missbrauch entsprechend abschreckend bestraft werden.

Eine tatsächlich stattgefundene Vergewaltigung lässt sich heutzutage mit den modernen wissenschaftlichen Methoden doch leicht beweisen (DNA-Analyse). Spermaspuren lassen sich doch noch sehr lange nachher nachweisen und auch einer bestimmten Person zuordnen. In letzter Zeit hat es doch immer wieder Fälle gegeben, wo auf diese Weise lange zurückliegende Verbrechen, die aufgrund des Fehlens dieser Beweismittel ungesühnt blieben, doch noch aufgeklärt wurden.

In unserem demokratischen Rechtssystem hat nach wie vor der Grundsatz zu gelten: In dubio pro reo! Vergewaltigung ist ein schweres Verbrechen. Die Beschuldigung eines unbescholtenen Mannes, ein solches Verbrechen begangen zu haben, ist ein ebenso schweres Verbrechen. Es darf keinesfalls zugelassen werden, dass sich rachsüchtige Frauen mit Hilfe des Staates und seiner Justiz an ihnen missliebigen Männern, die sich nichts zuschulden kommen liessen, rächen können.

Darum geht´s mir.

Gruss,
Ferdi


gesamter Thread:

 

powered by my little forum