Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Sacht mal...

Dieter, Tuesday, 23.04.2002, 11:36 (vor 8686 Tagen) @ Katrin

Als Antwort auf: Re: Sacht mal... von Katrin am 20. April 2002 15:28:08:

Wer definiert nun, was sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist?

*schulterhochzieh* - Keine Ahnung.

Genau da liegt das Problem: entweder es gibt eine klar definierte Grenze, was das ist, oder jeder kann es für sich selbst festlegen. Dann nehme ich mir aber die Freiheit, jeden kurzen Rock, jeden tiefen Ausschnitt, jede "ungehaltene" Brust in einem engen T-Shirt als sexuelle Belästigung zu empfinden. Wer könnte mir das bei dieser Definition verwehren?

Aber richtig: ich bin ein Mann, den kann man nicht sexuell belästigen.

Wer die Karriereleiter schneller besteigen will, macht auch Bettkarrieren und macht sich an den/die ChefIn ran, hat es alles schon gegeben!

Yep. Damit liegst Du völlig richtig. Nur, wer meint, diesen Weg gehen zu müssen, braucht sich auf sexuelle Belästigung dann nicht berufen... ;-)

Wenn es denn so einfach wäre. Fakt ist aber, daß genau dann, wenn dieser Weg zur Karriere nicht funktioniert, der Griff in die "Belästigungskiste" schnell ein Karrierehindernis aus dem Weg räumt. Wer bereit ist, seinen Körper für den Karrieresprung zu verkaufen, hat sicher auch keine Skrupel, Hindernisse mit falschen Anschuldigungen zu beseitigen. Und er hat zudem noch den Vorteil, daß es tatsächlich eine sexuelle Handlung gegeben hat. Bleibt also nur noch, Männer- und Frauenreservate in den Betrieben einzuführen, mit Sicht- und Kontaktschutz und einer Kommunikation via elektronischer Medien und genormenten Textbausteinen, die von einem staatlichen GesinnungsTÜV auf Unbedenklichkeit geprüft wurden. Orwell in Reinkultur hat ...

Dieter


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