Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schade

Günter Dantrimont, Sunday, 24.03.2002, 15:57 (vor 8660 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: offenbar nicht simpel genug - also noch simpler gefragt von Jörg am 24. März 2002 13:22:45:

Die wahren Opfer sind überwiegend die Kinder, die können seelisch und
psychisch das ganze Leben davon gekennzeichnet sein und so manche Kinder
heute mit der Menschheit abgeschlossen haben und nur noch für sich selbst
leben!

Welche Kinder? Anders gefragt: Wovon müssen Kinder
gezeichnet sein, damit sie für Dich die wahren Opfer sind und wann
sind sie die falschen Opfer in Deinen Augen?[/i]

Spätestens an dieser Stelle beginnt Deine Fragerei ziemlich albern zu
werden.
Joachim hat nämlich überhaupt keine Unterscheidung innerhalb der Gruppe
der Kinder vorgenommen.

<ul>Hat er sehr wohl! Nicht ohne Grund habe ich sein Wort davon fett markiert,
denn offenbar sind in seinen Augen nur diejenigen Kinder die 'Wahren Opfer', die
'davon' gekennzeichnet sind, nicht aber diejenigen Kinder, die von was anderem
(was auch immer) gekennzeichnet sind.

Du magst es albern finden, aber angesichts seiner klar erkennbaren Herunterspielung
tatsächlicher körperlicher Gewalt - auch gegen Kinder - finde ich meine Nachfrage
schon wichtig. Und auch aufschlußreich, daß Du das albern findest!</ul>

> > > Und welche Mindeststrafe forderst Du für diejenigen der Gewalt Beschuldigten, deren Täterschaft dann tatsächlich

nachgewiesen wird? </ul>

(...längere Nicht-Antwort...)

Alles sehr schön, ich würde jedoch eine Antwort auf meine Frage
vorziehen, gegenüber einer Antwort auf Fragen, die ich nicht stellte.
Also welche Mindeststrafe forderst Du nun für die Anwendung körperlicher
Gewalt?
Sagen wir mal für eine nachgewiesene Ohrfeige, die ein Hämatom
(=blauer Fleck) hinterließ?
Ich denke doch, meine Frage ist nicht zu kompliziert gestellt?
Und zu Strafmaßen hast Du ansonsten doch ganz klare Vorstellungen.
Stichwort: Mindeststrafe ein Jahr ohne Bewährung.
Also welche Strafe für zutreffende Gewaltvorwürfe?
Frage nun verstanden? Oder was ist daran unklar?[/i]

Joachim würde es sicherlich auch vorziehen, wenn Du in einer sinnvollen
Weise auf seinen Ursprungsbeitrag eingegangen wärest. Anstelle dessen
stellst Du eine Menge seltsamer Gegenfragen.

<ul>Auch daß Du meine Gegenfragen nach tatsächlicher Gewalt 'seltsam'
findest ist sehr aufschlußreich. </ul>

Ich werde den Eindruck nicht
los, daß Du die Aussage seiner Beiträge auf diese Weise in eine völlig
andere Richtung zu verdrehen bzw. ihn mit rhetorischen Mitteln in die
Enge zu treiben versuchst.

<ul>In der Tat möchte ich die Aussage seiner Beiträge so deutlich machen,
daß auch weniger mit Manipulation erfahrene erkennen, worauf er wirklich
hinaus will: Auf eine Relativierung körperlicher Gewalt.

Wenn Du das 'in die Enge treiben' nennst, ist auch das sehr aufschlußreich.

Fakt ist doch, daß er mit seiner letzten Antwort zugegeben hat, was ich
schon aus seinem ersten Text herausgelesen habe (auch wenn ichs noch nicht
glauben konnte), daß er jegliche 'nicht geplante' Körperverletzung, und
sei sie auch noch so schwer, als weniger schwerwiegend ansieht, als die
auch in meinen Augen strafbare Falschbeschuldigung gegen andere.

Letztlich wäre in seinen Augen der Straftatbestand des Todschlages (nicht
geplante Tötung) definitiv geringer zu bestrafen, als der böswillige
Falschvorwurf gegen einen Unschuldigen, er habe das angebliche Opfer
mit der Wirkung eines Feilchens ins Gesicht geschlagen.

Diese seine Forderung stellt nicht nur das Gewaltschutzgesetz in Frage,
sondern das gesamte Strafrechts-System der Bundesrepublik seit 1949!
Und das hier deutlich zu machen ist mir schon wichtig. </ul>

Meiner Meinung nach lautet die Kernfrage hier (und auch in früheren
Diskussionen in diesem Forum, an denen Du Dich beteiligt hattest):
Welches Interesse hast DU an einer offenen und fairen Sachdiskussion?
Jörg

<ul>Meine Gründe habe ich ja genannt: Solange wir uns von solchen Gewalttätern
nicht deutlicher distanzieren, machen wir jegliche Kritik am Gewaltschutz-
gesetz verdächtig und in der Öffentlichkeit völlig lächerlich.

Ich habe lange genug mit den mir möglichen Mitteln gegen das Gewaltschutzgesetz
in seiner jetzigen - auch von mir abgelehnten - Form gekämpft. Angesichts
gerade solcher Mißgriffe wie ich sie hier im Forum finde ist mein Elan
in dieser Sache aber merklich geschwunden.

Ich werde mich jedenfalls nicht mit Gewaltverharmlosern solidarisieren.
Lieber nehme ich das auf diese Weise ohnehin nicht bekämpfbare GSchG
hin, als mich hier völlig lächerlich zu machen und dazu noch echten
Gewalt-Verbrechern, die es leider ja wirklich gibt, zuzuarbeiten.

Schade, daß nicht einmal Du das erkennen kannst. </ul>


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