Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ehevertrag bietet wenig Sicherheit

Harald, Friday, 07.12.2001, 20:08 (vor 8767 Tagen) @ Maesi

Als Antwort auf: Re: Vertrauen in die Ehe von Maesi am 05. Dezember 2001 20:39:37:

Hallo

IMHO wurden schon unterhaltsauschliessende Klauseln (Ehegattenunterhalt) >von Gerichten als sittenwidrig und somit als null und nichtig erklaert.

Ganz genau , auch kann durch zukünftige Gesetze der zu Zufriedenheit
aller geschlossene Ehevertrag torpediert werden. Von daher ist absolute
Sicherheit vor maßlosen Anprüchen der Ex-Partnerin wohl nur bei Ehelosigkeit (und im Hinblick auf das GSG einer vollständig eigenen Wohnung) gegeben.

Gruß
Harald


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