Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Danke Odin!

noname, Saturday, 12.11.2005, 15:33 (vor 7329 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Danke Odin! von Odin am 12. November 2005 11:42:57:


[quote][quote]Nikos verteidigt seinen Standpunkt so vehement, dass ich mich ernsthaft frage, ob wir wirklich den gleichen Fall vor Augen haben. Ich werde mir den Ursprungstext sicherheithalber nochmal durchlesen.[/quote][/quote]
[quote]Der Ursprungstext gibt tatsächlich nicht sehr viel her:
Nikos ging wohl davon aus, dass es sich um ein Liebespärchen handelte und die Frau, nach der gemeinsamen Liebesnacht dachte, noch einen nachlegen zu können.
Ich habe aber auf Worte geachtet wie "Bekannte", "ohne dessen Einverständnis und Wissen" und dachte, die wird in sein Schlafzimmer geschlichen sein. Außerdem hätte bei Nikos Vermutung wohl nicht mal ein Revolutionswächter im Iran die Frau verurteilt (obwohl die wohl eh noch am ehesten den Mann verurteilt hätten). Also ging ich davon aus, dass eben KEINERLEI sexuelle Beziehung zwischen den beiden bestand und diese wohl wahrscheinlich auch - zumindest vom Mann - nicht erwünscht wäre (die Bereitschaft des Mannes, auf eine Frage der Frau positiv zu antworten ist ohnehin höher. Also besteht für die Frau kaum Notwendigkeit auf eine hilflose Situation ihres Opfers zu warten).
Die Infos, die ich und andere dann nachgeschoben haben, haben das Ganze dann endgültig klar gelegt für mich und ab da war ich dann vollends verwundert und dachte: Was will Nikos denn jetzt eigentlich noch?
Eine gefühlte Vergewaltigung wäre für mich, daß der Mann mitmacht und hinterher denkt, so ganz wollte ich das doch nicht, also zeige ich die Frau mal an. Das wäre eine Gegenübertragung von sexuellen Wünschen, wie sie bei Frauen häufig vorkommt (in der Regel aber zum Glück nicht gleich mit einer Anzeige enden)
[/quote]

Hallo Odin!

Ich dachte auch die ganze Zeit, dass Nikos´ Argumente exakt dann gültig wären, wenn man in diesem Fall von einer näheren Beziehung hätte ausgehen können. Allerdings passt auch da der Dritte im Bunde nicht wirklich ins Bild.

In einer sexuellen Beziehung nämlich kann man von einem stillschweigenden Einvernehmen in sexuellen Angelegenheiten ausgehen, was jedoch nicht bedeuten soll, dass man, ob als Frau oder als Mann, stets und immer dem sexuellen Bedürfnis des Partners gerecht werden muss. Es bedeutet aber meiner Meinung nach, dass auch eindeutige Gesten und Anmachen, etwa der Griff in den Schritt oder die Berührung der Brüste, gemacht werden dürfen, ohne vorher ausdrücklich um Erlaubnis bitten zu müssen. In einer Beziehung sollte soetwas - denke ich - möglich sein ohne befürchten zu müssen, angezeigt zu werden oder, nach einer Anzeige, verurteilt zu werden, weil andernfalls jedwede Kommunikation und jedes Ansinnen zunächsteinmal in eine "Vertragsverhandlung - am besten mit Anwalt - " münden würde.

Kurz: Der Versuch sollte in einer Beziehung nicht strafbar sein.

Freilich bedeutet aber ein "nein" nach wie vor "nein". Ab diesem "nein" ist alles weitere mindestens formal eine sexuelle Nötigung. Ob ich als "Genötigter" dann allerdings gleich zur Polizei renne, würde dann immernoch von den näheren Umständen abhängen. In einer ansonsten intakten Beziehung sähe ich auch einen sexuell-aggressiven oder - sagen wir - mit "Nachdruck" geäusserten Wunsch nach Sex (sofern er nicht mit körperlicher Gewalt einhergeht) nicht als Grund, gleich den Staatsanwalt einzuschalten.

mfg
noname

PS.: Habe ich da richtig gelesen. Du scheinst eine Verbindung zwischen Nikos und Maya zu sehen? Etwa der Maya?


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