Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Oooch Nikos...ich möchte kotzen

East Bay Ray, Saturday, 12.11.2005, 02:11 (vor 7330 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Re: Oooch Nikos... von Nikos am 11. November 2005 21:48:

Moin Nikos

> > > es ist doch nicht die Rede von irgend einer sexuellen Beziehung zwischen Täterin und Opfer.

Stell dir doch einfach mal vor, du übernachtest bei Leuten, die du weniger gut kennst, nur weil du halt leider 1 bis 2 Gläser über den Durst getrunken hast und nicht mehr fahren wolltest. Dann wachst du morgens auf und merkst wie dich jemand dabei filmt wie es dir oral von einer Frau besorgt wird, mit der du vielleicht gerne ein Bier getrunken hast, aber niemals ins Bett gestiegen wärest....<<<<

Das war wohl die Frage.
Und nun die Antwort:
Kein Mißbrauch!
Begründung:
1. Du hast selbst getrunken, du bist nicht beteubt worden, oder ähnliches.[/i]

Das ist ja ein tolles Argument. Wenn sich eine Frau betrinkt und so voll ist dass sie sich nicht wehren kann darfst Du deine sexuellen Phantasien an ihr ausleben oder was?

Konstruieren wir doch mal folgenden Fall: Du übernachtest total betrunken bei einem Paar von dem Du nicht weist das er schwul und sie lesbisch ist und die beiden nur eine Wohngemeinschaft bilden weil sie sich so gut verstehen. Der schwule Mann denkt sich nun: "Hey, der Nikos ist ja ein echt scharfer Typ; seinen Sch.... hätte ich gerne mal in meinem M..." und tut es einfach! Wäre das dann keine Vergewaltigung?

2. Du kannst auch beim Oralsex jederzeit wach werden und "Nein" rufen.
3. Du kannst den Film nehmen und einer Veröffentlichung verbieten.

Wenn Du wach wirst kann es schon zu spät sein. Sowohl für den Akt an sich als auch für die Veröffentlichung (z.B. im Internet). Bis Du eine gerichtliche Verfügung erwirkt hast sind schon X Kopien irgendwo gespeichert.
[/i]
4. Du kannst die Frau zum Duschen schicken, falls sie stinkt.

?, (soll heißen: Was willst Du uns damit sagen?)

Das alles unabhängig davon, ob es dir gefallen hat oder nicht.
Anders wäre es wenn:
1. Du wärst gefesselt.

Blödsinn, nicht alle Opfer wurden bei ihrer Vergewaltigung gefesselt.

2. Du wärst geschlagen worden.
Blödsinn, nicht alle Opfer wurden bei ihrer Vergewaltigung geschlagen.

3. Du stundest unter Waffengewalt.
Blödsinn, nicht alle Opfer wurden bei ihrer Vergewaltigung mit einer Waffe bedroht.

4. Du würdest bedroht.

Siehe 3.

Betrug zählt da nicht. Weil es kein Vertrag gab. Der Mann hat die Anwesenheit der Frau, dieser Frau, die sich bestimmt schon vorher bemerkbar gemacht hat, in sein Haus akzeptiert. Er hat ihr nichts verboten. Er hat nicht wiedersprochen. Er hat die Tür nicht zugeschloßen. Er hat nicht einmal tiefgefrorene Erbsen auf dem Boden gestreut! Er hat es billigend in Kauf genommen, daß etwas passieren kann und wird.

Das mag zwar jetzt wie ein Schlag unter die Gürtellinie erscheinen, aber:

- hattest Du einen Vertrag mit der Mutter von deinem(en) Kind(ern)?
- hattest Du sie (die Mutter) in deinen vier Wänden akzeptiert?
- hast Du ihr verboten, dir dein(e) Kind(er) vorzuenthalten?
- hast Du deine heutige Situation billigend in Kauf genommen?

By the way, darf ich nur noch ins Kino mit einer Frau gehen wenn ich vorher einen Vertrag mit ihr geschlossen habe?

Einen freundlichen Gruß von
Andreas


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