Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ungewollte Strafbarnmachung

noname, Friday, 11.11.2005, 14:27 (vor 7330 Tagen) @ CnndrBrbr

Als Antwort auf: Re: Frau vergewaltigt schlafenden Mann von CnndrBrbr am 11. November 2005 09:32:

Muß man dafür nicht eine erzwungene Penetration erdulden? Oder ist die Definition nicht mehr aktuell?

Ist das nicht eine Frage der Interpretation? Wurde der Mund der Täterinn nicht penetriert? Hmmm

Mal komplett um die Ecke gedacht. Selbst wenn Vergewaltigung ausschliesslich mit dem aktiven Penetrieren einer Körperöffnung definiert wäre und Penetrieren nur mit nem "Stecker" und nicht mit der "Steckdose" möglich wäre:

Könnte man nicht eine Art neues Konzept in die Rechtssprechung einführen?

"Erwungene und ungewollte Strafbarmachung"

Der Mann wurde ungewollt von der Frau genötigt, ihren Mund zu vergewaltigen. Sie hat ihn somit wissentlich und willentlich zu einer Straftat gezwungen und ist somit eben wegen der "erzwungenen und ungewollten Strafbarmachung" zu veruteilen.

oha! bitte nicht auf mich einschlagen, war nur sone Idee
mfg
noname :-)


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