Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Grundsatz der Gleichbehandlung

Leser, Sunday, 13.02.2005, 15:26 (vor 7661 Tagen) @ E-Mann C.

Als Antwort auf: Re: Grundsatz der Gleichbehandlung von E-Mann C. am 12. Februar 2005 22:33:16:

Der juristische Grundsatz der Gleichbehandlung besagt aber, dass Gleiche >nach Massgabe ihrer Gleichheit, und Ungleiche nach Massgabe ihrer
Ungleichheit (un)gleich behandelt werden.

so wollten sie das bei der Verfassungsfestlegung auch ursprünglich in Art. 3 GG schreiben. wenn ich mich recht erinnere zickte die einzige frau in der runde aber rum. juristischer Grundsatz wurde das also nie, denn
es heisst dort ja nur, frauen und männer seien gleich zu behandeln.


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