Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Antidiskriminierungsgesetzt uns nutzbar machen....

Magnus, Monday, 24.01.2005, 00:48 (vor 7682 Tagen) @ susu

Als Antwort auf: Re: Antidiskriminierungsgesetzt uns nutzbar machen.... von susu am 23. Januar 2005 14:57:18:

Hallo
Aber wenn Frauen diese Dienstleistung angeboten wird, muss sie uns Männern auch angeboten werden um unsere geschlechtliche Imtimsphäre zu wahren. Wenn dieses Angebot nicht existiert (Männer-Schwimmtag, aber Frauenschwimmtag), dann ist das nach Antidiskriminierungsgesetzt Diskriminierung.
Eine Haarspalterei, die man sich so einbrocken kann.

Würde nicht funktionieren, es sei denn das Bad ist öffentlich finanziert.

Das Anti-Diskriminierungsgesetzt zielt doch gerade auch auf Alltag und Privatwirtschaft hin.

Genausowenig wie eine Klage durchkäme, um einen schwulen Club dazu zu zwingen den Darkroom einmel die Woche für Männer zu sperren.

Dass ist was anderes. Wenn ein Freibad nur für Frauen einen Saunatag anbietet, aber nicht für Männer, das ist das Diskriminierung. Das hat nichts mit dem von dir genannten Club/Verein einer bestimmten sexuellen Orientierung zu tun.

Wird nicht gehen.

Nochmals: Das Anbieten eines Frauensaunatages ist eine Bevorzugung in einer Dienstleistung für Frauen, sofern es nicht ein äquivalentes Angebot für Männer gibt.

Was funktionieren würde, wäre eine Klage gegen Versicherer die höhere Tarife für Männer einfordern (Kfz, Haftpflicht? ). Bei der Saturn-Aktion wäre jetzt die 1-Euro Kaffeemaschine einklagbar. Auch bei der Krebsfrüherkennung wäre vermutlich ein juristisches Vorgehen machbar.

Das auch.

Magnus


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