Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Antidiskriminierungsgesetzt uns nutzbar machen....

Magnus, Friday, 21.01.2005, 21:06 (vor 7684 Tagen)

Das Antidiskriminierungsgesetzt besagt ja, dass jeder Bürger - egal welcher Herkunft, Rasse oder Geschlecht etc... der gleiche Handel als auch Dienstleistung zur Verfügung steht und nicht darin benachteiligt wird.

Nun, Frauenbüros sind ja eine Dienstleistung für Frauen. Frauen sind demnach hierin bevorzugt. Dagegen kann man dann Klagen, da Antidiskriminierungsgesetzt genau das nicht zulässt, denn Gleichstellungsbüros müssen sich dann auch für Männer einsetzen. (Laut Mainstream sowieso - tun sie aber nicht).

Genauso verhält es sich mit Schwimmbädern dir nur einen Frauentag haben (auch Sauna) aber keinen reinen Männertag -> Frauen werden hier in der Dienstleistung bevorzugt, Männer benachteiligt.

Das gleiche gilt bei Frauenparkplätzen. Hier steht Frauen eine sicherer Platz zu als Männern -> diskriminierung in einer Dienstleistung, kann dann dank Antidiskriminierungsgesetz einklagen.

Das gleiche gilt für reine Frauenbibliotheken. Hier wird Frauen eine Dienstleistung angeboten, die Männern verwehrt wird-> Diskriminierung.

Aus diesem Grund wäre nun folgendes geschickt:
1. Möglichst viele Männer bereiten Klagen vor, die sich auf das Antidiskriminierungsgesetzt beziehen.
2. Alle Klagen laufen zum Stichtag des Gesetzes bei Staatsanwalten verschiedener Städte ein mit Konkreten Hinweisen (Gleichstellungsbüro, Schwimmbäder, Parkhäuser...etc).
3. Es wäre gut, wenn man Unterstützung von einem Anwalt bekommt, der uns kurz die Form und Möglichkeiten einer solchen Klage aufzeigt.

So, jetzt hat Maya wieder in den anderen Foren was zu erzählen, worüber sie sich echauffieren kann.

Magnus


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