Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Antidiskriminierungsgesetzt uns nutzbar machen....

Manfred, Saturday, 22.01.2005, 20:29 (vor 7683 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Antidiskriminierungsgesetzt uns nutzbar machen.... von Magnus am 22. Januar 2005 18:01:04:

Bei Saunen und Schwimmbädern erlaubt das Gesetz ausdrücklich eine Ausnahme, weil in diesem Fall die geschlechtliche Intimsphäre gewahrt bleiben soll. Gilt logischerweise auch für Darkrooms.
Aber wenn Frauen diese Dienstleistung angeboten wird, muss sie uns Männern auch angeboten werden um unsere geschlechtliche Imtimsphäre zu wahren. Wenn dieses Angebot nicht existiert (Männer-Schwimmtag, aber Frauenschwimmtag), dann ist das nach Antidiskriminierungsgesetzt Diskriminierung.
Eine Haarspalterei, die man sich so einbrocken kann.
Magnus

Mach Dir keine allzugroße Hoffnung. Alles was Du sagst, fußt auf der Grundlage von Logik und gesundem Menschenverstand. Genau diese Größen aber werden regimebeabsichtigt ad absurdum geführt.

Heute sind wir bereits ein Land, in dem längst nicht mehr der Gedanke andere zu befreien oberste Priorität verdient, sondern vielmehr die Sorge,ob, wann und wie uns eine Befreiung zuteil werden kann.


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