Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Antidiskriminierungsgesetzt uns nutzbar machen....

Magnus, Saturday, 22.01.2005, 20:01 (vor 7683 Tagen) @ susu

Als Antwort auf: Re: Antidiskriminierungsgesetzt uns nutzbar machen.... von susu am 22. Januar 2005 17:16:34:

Bei Saunen und Schwimmbädern erlaubt das Gesetz ausdrücklich eine Ausnahme, weil in diesem Fall die geschlechtliche Intimsphäre gewahrt bleiben soll. Gilt logischerweise auch für Darkrooms.

Aber wenn Frauen diese Dienstleistung angeboten wird, muss sie uns Männern auch angeboten werden um unsere geschlechtliche Imtimsphäre zu wahren. Wenn dieses Angebot nicht existiert (Männer-Schwimmtag, aber Frauenschwimmtag), dann ist das nach Antidiskriminierungsgesetzt Diskriminierung.

Eine Haarspalterei, die man sich so einbrocken kann.

Magnus


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