Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Antidiskriminierungsgesetzt uns nutzbar machen....

susu, Sunday, 23.01.2005, 16:57 (vor 7682 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Antidiskriminierungsgesetzt uns nutzbar machen.... von Magnus am 22. Januar 2005 18:01:04:

Hallo

Aber wenn Frauen diese Dienstleistung angeboten wird, muss sie uns Männern auch angeboten werden um unsere geschlechtliche Imtimsphäre zu wahren. Wenn dieses Angebot nicht existiert (Männer-Schwimmtag, aber Frauenschwimmtag), dann ist das nach Antidiskriminierungsgesetzt Diskriminierung.
Eine Haarspalterei, die man sich so einbrocken kann.

Würde nicht funktionieren, es sei denn das Bad ist öffentlich finanziert. Genausowenig wie eine Klage durchkäme, um einen schwulen Club dazu zu zwingen den Darkroom einmel die Woche für Männer zu sperren. Wird nicht gehen.

Was funktionieren würde, wäre eine Klage gegen Versicherer die höhere Tarife für Männer einfordern (Kfz, Haftpflicht? ). Bei der Saturn-Aktion wäre jetzt die 1-Euro Kaffeemaschine einklagbar. Auch bei der Krebsfrüherkennung wäre vermutlich ein juristisches Vorgehen machbar.

susu


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