Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: @Andreas, Odin: Beweismittel-Löschung ?

XRay, Wednesday, 19.01.2005, 17:06 (vor 7686 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: @Andreas, Odin: Beweismittel-Löschung ? von Odin am 19. Januar 2005 14:49:00:

ich versuch es mit einem Beispiel.
Ein Frau tyranisiert und beleidigt ihren Mann tag- täglich, jahrein, jahraus.
Irgendwann reisst diesem der Geduldsfaden und gibt ihr eine Ohrfeige und
das dann auch noch öffentlich.
Der Mann kann dann erzählen, was er will. Wer die Situtation genauer kannte,
wird diese Reaktion vielleicht in milderem Licht betrachten.
Was bleibt ist aber, daß die Ohrfeige nicht zu rechtfertigen ist.
Und wenn man vor der Ohrfeige geneigt gewesen wäre die Position
des Mannes zu vertreten, so wird sich das vermutlich anschliessend ins Gegenteil
verkehren. Mit der Reaktion hat sich der Mann also selbst geschadet,
indem er die Position der Frau gestärkt hat.
Noch Schlimmer, wenn der Mann die Ohrfeige nicht bedauert,
sondern verteidigt.
Oder?

Schon klar, nur kann er sie erklären und einige werden dann sagen: Ach, deswegen! Es wird auch einen Unterschied machen, ob man den Mann eh schon als Choleriker kennt oder ob er eher dazu neigt, alles zu schlucken.
Nur... worauf willst Du hinaus?

Sagte ich doch:
"Was bleibt ist, daß die Ohrfeige nicht zu rechtfertigen ist."

Die Maxime heisst:
Ein Unrecht rechtfertigt kein weiteres (schon garnicht ein
noch größeres) Unrecht, läßt dieses evtl. aber in einem milderen
Licht erscheinen.
=> evtl. mildernde Umstände, insbes. wenn der Täter Einsicht zeigt.


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