Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Pater semper incertus?

Norbert, Thursday, 13.01.2005, 23:35 (vor 7692 Tagen) @ Nick

Als Antwort auf: Pater semper incertus? von Nick am 13. Januar 2005 20:48:21:

Hi Nick

...

Zustimmung

Da von einer solchen Untersuchung keinerlei gesundheitliche Nachteile für das Kind ausgehen, hingegen im entgegengesetzten Fall nur Nachteile auch für das Kind resultieren würden (z.B. Erbrecht etc.), ist die einzige, natürlicherweise sorgeberechtigte Person, die eine solche Entscheidung für oder gegen einen Vaterschaftstest, auch im Interesse des Kindes, treffen kann der "gesetzliche Vater"!
...und eben in diesem Fall nicht die Mutter!
Die selbstbestimmte und diskrete Form, die Wahrheit zu ermitteln, dient unmittelbar erkennbar allen beteilgten Personen, während ein gerichtlich angeordneter, offener Test eine unzumutbare Belastung und ggf. sogar eine Zerrüttung der Beziehung sowie einen Schaden für das Kind darstellt, der sich nicht begründen läßt, weil er sich leicht vermeiden läßt. Die Rechte Dritter werden dabei, wie oben dargelegt, in keiner Weise tangiert.
Es wäre bestimmt höchst interessant, mit dieser Argumentation vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Bei Bejahung dieses Gedankengangs ergäben sich weitreichende Konsequenzen für den Status unehelicher Väter ganz allgemein.
Wie seht ihr das?

Ich habe gerade von der Podiumsdiskussion in Stuttgart berichtet.
Deine Argumentation wurde sinngemäß gleichartig von Ulrich Goll geführt.
Ebenso, dass er das Urteil des BGH für verfehlt hält, da die Interessen der Männer völlig mißachtet wurden.
Er erwähnte dabei auch den Gang vors BVerfG.

Gruß vom
Nick

Gruß
Norbert


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