Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Pater semper incertus?

Scipio Africanus, Thursday, 13.01.2005, 23:57 (vor 7692 Tagen) @ Nick

Als Antwort auf: Pater semper incertus? von Nick am 13. Januar 2005 20:48:21:

Ich vertrete die Auffassung, dass dem gesetzlichen Vater schon deshalb ein Testrecht zugestanden werden muss, weil seine Vaterschaft lediglich auf einer Vermutung basiert. Die Vaterschaftsvermutung beim Ehemann machte Sinn, als noch keine Möglichkeit bestand, die Vaterschaft zu klären, sie musste zwangsläufig vermutet werden, durchaus zum Wohl des Kindes.
Deshalb ganz deiner Meinung, die Gesetzgebung muss den Realitäten angepasst werden. Ich plädiere für obligatorischen Test nach der Geburt, um den Personenstand des Kindes zu klären. Der Personenstand des Kindes darf nicht vom Gutdünken der Sorgeberechtigten oder von Vermutungen abhängen.
Auch habe ich schon ausgeführt, das ein informelles Selbstbestimmungsrecht des unmündigen Kindes nicht existiert. Das Kind wird bevormundet, fremdbestimmt, das Gegenteil von selbstbestimmt.
Es gibt kein Rechtsgut der Mutter, das durch einen Vaterschaftstest verletzt würde und geschützt werden müsste. Als alleinige Sorgeberechtigte muss sie zum Wohl des Kindes handeln. Hier besteht jedoch eine Interessenskollision. Gemäss UNO Kinderrechtskonvention hat ein Kind ein Recht zu wissen, von wem es abstammt. Die Mutter will das jedoch im Streitfall verhindern. Das Urteil des BGH ist weltfremd und ohne jede Logik.

Gruss Scipio


gesamter Thread:

 

powered by my little forum