Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Verleugnung der Realität

Rüdiger, Sunday, 26.09.2004, 21:29 (vor 7802 Tagen) @ Paul

Als Antwort auf: Verleugnung der Realität von Paul am 26. September 2004 15:46:40:

Ein Beispiel: Soll unterlassene Hilfeleistung strafbar sein? Für die meisten Menschen gibt es eine offensichtliche, moralisch richtige Antwort: Ja, sofern die Hilfeleistung möglich ist, ohne daß sich der Hilfeleistende selbst einer Gefahr aussetzt. Nun braucht man aber nur durch Web zu surfen, und wird dort ohne Probleme "libertäre" Auffassungen finden, die ungefähr folgendermassen lauten: Unterlassene Hilfeleistung soll _in keinem_ Fall strafbar sein

Irgendwo las ich mal, daß der Artikel zur "unterlassenen Hilfeleistung" erst von den Nazis 1935 ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden sei, weil die es als untragbar empfanden, daß man sich innerhalb der "Volksgemeinschaft" untereinander nicht half. Ich sage das nicht, weil ich für die Abschaffung des Paragraphen einträte, sondern nur so als interessantes Detail am Rande. Weiß jemand, wie das in anderen Ländern geregelt ist?

Gruß, Rüdiger


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