Verleugnung der Realität
Als Antwort auf: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio von Max am 26. September 2004 12:20:43:
Hallo Leute,
in der SZ vom Wochenende ein hochinteressanter Artikel von Heribert Prantl mit dem Titel:
"Revolution auf dem Juristentag...aber der merkt es nicht: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio schafft den Gleichheitssatz ab."
Der gute Heribert Prantl profiliert sich dabei zwar wiedermal als das, was man vor sechzig Jahren noch einen "Reichsbedenkenträger" genannt hätte, aber immerhin gibt er doch die Position di Fabios recht ausführlich wieder und die ist interessant, gerade für mich, da sie sich doch recht genau mit dem deckt, was ich schon die ganze Zeit sage - (Zitat): Udo di Fabio...nutzte das Sinnieren über die Güte der Gesetze dazu, eine Verfassungstheorie für Neoliberalismus und Globalisierung zu entwickeln. Sie läuft darauf hinaus, Verbraucher- und Umweltschutz als schädliche gesetzgeberische Moden zu betrachten - Und jetzt kommt´s: Er forderte also von der Politik, auf Gesellschaftsgestaltung durch Gesetzgebung letzlich zu verzichten. Sein Plädoyer war ein Abschied von einer auch vom Verfassungsgericht geprägten Rechtsentwicklung, die sich bemüht hat, Schwache und Minderheiten zu schützen und Ungleichheiten auszugleichen. Für die Fabio sind die "Differenzen, die das gesellschaftliche Leben hervorbringt,...Ergebnis der Freiheit"...Er stellt fest, die Gesetze hätten bisher versucht, der Diskriminierung entgegenzuwirken - die Gesetze würden aber erneut diskriminieren, weil sie unterscheiden "zwischen Männern und Frauen, Behinderten und Nichtbehinderten, Alten und Nichtalten, Kindern und Nichtkindern".
Ich kann nur sagen: Bravo, Herr di Fabio! So oder so ähnlich sehe ich das auch schon seit geraumer Zeit. Und dem Herrn Prantl von der SZ sei gesagt: Wer nichts wagt, der nichts gewinnt. Oder: Einem verzagten Arsche entweicht kein fröhlicher Furz (Luther). Deshalb, Herr Prantl, hätten Sie sich ihren verzagten Kommentar, der mit einem großen "Aber" treffend zusammengefasst ist, ruhig sparen können.
So ein Unsinn! Nicht die Gesetze diskriminieren doch - die Unterschiede sind doch schon vorher da. Gibt es einen Unterschied in der "realen Welt" zwischen Kindern und Erwachsenen? Natürlich. Gibt es einen Unterschied zwischen Männern und Frauen? Natürlich auch.
Das ganze ist wiedermal zu kurz gedacht. Warum, das kann man sich vorstellen, wenn man die Stelle "...Verfassungstheorie für Neoliberalismus und Globalisierung" liest. Da wird wieder versucht, die Beschaffenheit der Realität zu leugnen (siehe hierzu auch meine Ausführungen zum "Wahnsystem" der Neoklassischen Ökonomie, der wirtschaftlichen Grundlage des Neoliberalisismus, im "Neben den Geschlechtern"-Forum). Hier stimme ich 100% mit Nick überein: Menschen sind eben NICHT gleich. Und deshalb muss das Gesetz auf diese Unterschiede eingehen. Ansonsten könnte man problemlos Sex mit Kindern für legal erklären - denn wie liesse sich die Illegalität solcher Handlungen rechtfertigen, wenn es doch angeblich gar keinen Unterschied zwischen Kindern und "Nicht-Kindern" gibt?
Wie so oft, liegt die Wahrheit zwischen den Extremen. Es stimmt wohl, daß übertriebener Ergeiz, jegliche Art von "Ungerechtigkeit" auszubügeln, zu einer Art von "Social Engineering" führt, die mehr schadet als nützt. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die Verhältnissmaessigkeit zwischen Einschränkungen der Freiheit der einen, und dem Nutzen der anderen (mit dem diese Einschränkung der Freiheit begründet wird) nicht gewahrt bleibt. Aber es gibt eben auch Fälle, in denen temporäre und/oder geringe Einschränkungen der Freiheit moralisch notwendig sind.
Ein Beispiel: Soll unterlassene Hilfeleistung strafbar sein? Für die meisten Menschen gibt es eine offensichtliche, moralisch richtige Antwort: Ja, sofern die Hilfeleistung möglich ist, ohne daß sich der Hilfeleistende selbst einer Gefahr aussetzt. Nun braucht man aber nur durch Web zu surfen, und wird dort ohne Probleme "libertäre" Auffassungen finden, die ungefähr folgendermassen lauten: Unterlassene Hilfeleistung soll _in keinem_ Fall strafbar sein, sogar dann nicht, wenn die Hilfeleistung nicht nur keine persönliche Gefahr für den Hilfeleistenden beinhaltet, sondern auch nicht, wenn sie nur einen extrem geringen Aufwand für den potentiell Hilfeleistenden bedeutet (z.b. einen Krankenwagen zu rufen). Nach dieser Auffassung ist es moralisch vollkommen vertretbar, beispielsweise einen Schwerverletzten verbluten zu lassen, selbst wenn dieses durch einen blossen Anruf beim Rettungsdienst zu verhindern wäre, denn dieser geringe Aufwand des Anrufes wäre ja schon eine Einschränkung der Freiheit des Hilfeleistenden(!)
Sind Auffassungen dieser Art nun nur geistig verwirrten eigen, die ohnehin kaum Einfluss auf unser Denken haben? Leider mitnichten. Di Fabio ist ein Beispiel, aber es gibt noch andere. Wer mit wachem Geist durch die Welt geht, wird eine ziemlich starke, unheilige Allianz zwischen solch menschenverachtendenden Vortellungen und dem im Prantl-Artikel schon erwähnten "Neoliberalismus" finden. Ich wiederhole es an dieser Stelle gerne nochmal: Der Mensch ist keine nutzenoptimierende, Maschine, kein "Homo oeconomicus" und deswegen darf er auch nicht so behandelt werden. Alles andere ist ein neuer Öffner für die Büchse der Pandora menschenverachtender Ideologien.
Die "Bedenkenträger" der Linken denken ohne Zweifel meistens zu kurz. Aber die scheinbar "progressiven" Kräfte der "neuen Rechten" denken deswegen fast immer auch nicht viel weiter, nur anders. Anders menschenverachtend vor allem.
BTW: An dieser Stelle sollten wir, falls Interesse besteht, die Diskussion in das "Neben den Geschlechtern"-Forum verlegen, damit Andreas keine Krise kriegt 
Gruss,
Paul
gesamter Thread:
- Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Max,
26.09.2004, 15:20
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio - Martin, 26.09.2004, 15:40
- Verleugnung der Realität -
Paul,
26.09.2004, 18:46
- Re: Verleugnung der Realität -
Max,
26.09.2004, 20:39
- Re: Verleugnung der Realität - Rüdiger, 26.09.2004, 21:35
- Re: Verleugnung der Realität -
Rüdiger,
26.09.2004, 21:29
- Re: Verleugnung der Realität - Peter, 27.09.2004, 16:50
- Re: Verleugnung der Realität -
Max,
26.09.2004, 20:39
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Garfield,
29.09.2004, 14:27
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Eugen Prinz,
29.09.2004, 14:50
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Max,
01.10.2004, 00:35
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Garfield,
01.10.2004, 12:35
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Nick,
01.10.2004, 13:44
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Garfield,
01.10.2004, 15:40
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Nick,
01.10.2004, 15:58
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Garfield,
01.10.2004, 19:10
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Nick,
02.10.2004, 04:29
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio - Max, 02.10.2004, 21:27
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Garfield,
04.10.2004, 19:33
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio - Sven74, 04.10.2004, 20:04
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Nick,
02.10.2004, 04:29
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Garfield,
01.10.2004, 19:10
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio - Friedwilli, 01.10.2004, 21:19
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Nick,
01.10.2004, 15:58
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Garfield,
01.10.2004, 15:40
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Nick,
01.10.2004, 13:44
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Garfield,
01.10.2004, 12:35
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Max,
01.10.2004, 00:35
- Re: Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio -
Eugen Prinz,
29.09.2004, 14:50