Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Die sozialpsychologischen Folgen der Abschaffung des Schuldprinzips

Maesi, Monday, 13.09.2004, 22:11 (vor 7815 Tagen) @ Wolfgang

Als Antwort auf: Die sozialpsychologischen Folgen der Abschaffung des Schuldprinzips von Wolfgang am 10. September 2004 10:58:43:

Hallo Wolfgang

Es könnte in dem, was die Türken vorhaben, auch eine Klugheit stecken:
Ehebruch kann man als einen Vertragsbruch und Vertrauensmissbrauch ansehen. Und Vertragsbrüche und Vertrauensbrüche werden auch sonst im bürgerlichen Recht bestraft.

Die Tuerken muessen natuerlich selbst wissen, ob bestimmtes sexuelles Verhalten (hier der Seitensprung) bestraft werden soll oder nicht.

In Europa sind wir einen anderen Weg als die Türken gegangen. Hier haben wir, als wir in den 60ern/70ern auf dem Emanzipationstrip waren, das "Schuldprinzip" abgeschafft. Aber schauen wir uns doch die katastrophalen sozialen Folgen an, die das hatte und immer mehr hat: Ist nicht die Abschaffung des Schuldprinzips bei uns mit für die Zerrüttung der Familien und damit für den allgemeinen Niedergang (mit)verantwortlich?

Schuldprinzip bedeutete, dass die Ehe nur geschieden werden konnte, wenn wenigstens einem Ehegatten ehebrecherisches Verhalten nachgewiesen werden konnte. Fuer mich ist die Ehe ein zivilrechtlicher Vertrag, der jederzeit gekuendigt werden kann; deshalb ist es IMHO auch unsinnig, bei der Scheidung ein Gericht zu bemuehen. Der Hund liegt jedoch ganz woanders begraben. Das Problem resultiert weniger aus der Abschaffung des 'Schuldprinzips' selber sondern aus der Tatsache, dass vertrauensschaedigendes Verhalten seit 1977 keinerlei Rolle fuer die Scheidungsfolgen mehr spielt.

In der Praxis kann das so aussehen: Mann und Frau haben sich in der Ehe auseinandergelebt. Mann ist bei der Arbeit; waehrenddessen raeumt Frau die gemeinsamen Konten ab, laesst alle fuer sie brauchbaren Moebel abtransportieren, schnappt sich die Kinder und zieht weg - ohne Ruecksprache mit ihrem Noch-Ehemann und ohne Angabe eines Aufenthaltsorts. Sicher ein extremes Beispiel! Aber selbst in einem solchen Fall zieht sich das Gericht selbstgerecht auf die Position zurueck, dass das Schuldprinzip abgeschafft sei und dieses sich ueber alle Interessen von Kind und Vater hinwegsetzende Verhalten der Ehefrau deshalb bei der Verhandlung von Scheidungsfolgen keine Rolle spiele; hier wird das Zerruettungsprinzip zur Rechtfertigung von massiven Verstoessen gegen den guten Treu und Glauben missbraucht. Deshalb wird das heutige (angewandte) Scheidungsrecht zu einem Zerrbild der Gerechtigkeit.

Mit allen schlimmen Konsequenzen, insbsondere was das sozialpsychologische Elend der Kinder angeht?
Wollte das nur mal zu bedenken geben. Ohne dass ich Muslim oder sonst ein Fundi oder Religiosi wäre. Aber für so völlig abwegegig halte ich die Idee nicht.
Es müßte ja nicht gleich Knast sein, womit EhebrecherInnen (wie künfig in der Türkei) bestraft werden können. Aber eine zumindest symbolische Geldstrafe für Ehebruch halte ich schon für angebracht, denn Ehebruch ist wirklich ein Vertragsbruch, was denn sonst.

Eine Regelung ueber die sexuellen Aktivitaeten eines Menschen im Rahmen der Ehe (oder sonstwie) halte ich fuer unsittlich; deshalb sollte ein 'Verstoss' gegen eine solche Regelung auch nicht strafbar sein.

Und der Staat sollte zuminds symbolisch zeigen, dass er Vertrags- und Vertrauensbrüche sanktioniert, weil es ethisch zu verurteilen ist. So wie es bei uns in Folge des Emanzipationswahns ist, dass der Ehebrecher oder die Ehebrecherin oft sogar noch für den Vertragsbruch belohnt wird - das ist doch ethisch völlig untragbar.
Viele denken das, trauen es sich aber nur nicht auszusprechen, weil sie Angst davor haben, in eine reaktionäre Ecke gestellt zu werden, in die sie nicht gestellt werden wollen.

Die meisten (alle?) sehen in der Ehe mehr als einen simplen zivilrechtlichen Vertrag. Das ist IMHO unrealistisch; Gefuehle kann man nicht vertraglich regeln - deshalb sollte man es auch gar nicht erst versuchen. So kaltschnaeuzig das klingt: mit den persoenlichen Verletzungen und Vertrauensverlusten, die Seitenspruenge zweifellos verursachen, muss jeder selbst fertig werden. Ein solcherart Gehoernter kann sich natuerlich ueberlegen, ob er die Konsequenzen ziehen und die Scheidung einreichen soll.

Hingegen sollte bei der Eheaufloesung ein bestimmtes Standardvorgehen staatlich vorgegeben werden, das strikt einzuhalten ist. Dazu gehoert im wesentlichen, dass alle wichtigen Trennungskonditionen fair gemeinsam ausgehandelt werden (wer betreut die Kinder, wer zahlt wieviel Unterhalt, wer behaelt die Wohnung bzw. zieht wann aus etc.); fuer die Hoehe des Kindesunterhalts koennte der Staat allenfalls verbindliche Mindestlimiten festsetzen, die sich an den Beduerfnissen des Kindes orientiert und nicht am Gehalt der Unterhaltsverpflichteten. Diese Konditionen sollten IMHO in einem Trennungsvertrag fixiert und von beiden unterschrieben werden. Wer unabgesprochen Handlungen vornimmt, die geeignet sind, einen noch nicht abgeschlossenen Trennungsvertrag zu unterlaufen, der sollte auf Antrag des Klaegers hin gebuesst und zur Wiederherstellung der urspruenglichen Zustaende gezwungen werden; dasselbe gilt natuerlich auch bei Bruch des Trennungsvertrags. Ausserdem sollte niedertraechtiges Verhalten in eine allfaellige Beurteilung der Erziehungsfaehigkeit des betreuenden Elternteils miteinbezogen werden.

Mit einem solchen Vorgehen wuerde IMHO die Unfairness bei Scheidungen besser vermieden werden als mit der Wiedereinfuehrung des Schuldprinzips - und besser als das heutige fast jede Niedertracht tolerierende Scheidungs(un-)recht waere es allemal. Wichtig waere aber, dass sich die Gerichte bei einer Klage wegen Nichteinhaltens oder Unterlaufens der Trennungskonditionen nicht durch die Schutzschilde und Unterhaltsgeiseln 'Kinder' in ihrer Rechtsprechung beeinflussen liessen. Erst durch das konsequente Einhalten der gesetzlichen Vorgaben in der Rechtsprechung entfalten Gesetze ihre normative Kraft.

Gruss

Maesi


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