Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Auweia...Die Welt zerbricht

XRay, Wednesday, 07.07.2004, 15:03 (vor 7884 Tagen) @ Guildo

Als Antwort auf: Strafsteuer für Kinderlose von Guildo am 06. Juli 2004 22:07:47:

Es gibt - meine ich - gute Gründe dafür, daß das Grundgesetz
Förderung von Ehe und Familie vorsieht. Ich denke, daß dieser
Satz wesentlich den Gedanken verfolgt, daß der Fortbestand eines
Staates durch Nachwuchs gewährleistet wird. Im Grunde müsste
der Satz also eine Änderung in der Hinsicht erfahren, als dass
die Förderung von Nachwuchs Staatsziel ist. Förderung von Ehe
oder Familie konnten früher vielleicht als Synonym dafür gesehen
werden. Das kann aber heute - in Zeiten von Homoehen - wohl kaum
mehr gelten. Ich halte also den Gedanken hinter dem Gesetz für
wesentlich bedeutsamer, als den genauen Wortlaut.

Wenn wir uns darauf einigen können, daß Kinder wünschenswert sind und
es Staatsziel sein darf, Menschen, die für Kinder sorgen zu
unterstützen, dann haben natürlich Menschen, die nicht für Nachwuchs
sorgen einen "Nachteil", weil diese die Förderung nicht erfahren.
Logisch wäre darum für mich die Forderung kinderlose Ehen steuerlich
nicht gleich zu behandeln wie Ehen mit Kindern. Überhaupt dürfte nicht
die Ehe das Kriterium sein, sondern vorhandene Kinder. Ich halte es
z.B. nicht für richtig, daß geschiedene mit Kindern steuerlich fast
so behandelt werden wie Singles. Kinderlosen nun eine erhöhte Abgabe
abzuverlangen, halte ich - dem Gedanken des Grundgesetzes entsprechend -
für richtig. (Bitte nicht schlagen). Allerdings wäre mir auch daran
gelegen, dass geschiedene oder uneheliche Eltern nicht anders behandelt
werden als verheiratete. Aber das würde natürlich kein Geld in die
Staatskasse bringen. Darauf dass irgendwann der Solidaritätsbeitrag
entfällt, hoffen wir vermutlich auch vergebens.

Wenn ich jetzte hier so die Kommentare lese, dann scheint mir aber, dass
sich doch so einige mit dem Staatsziel "Nachwuchs" nicht anfreunden können.


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