Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Und was genau willst du daran kritisieren?

reinecke54, Wednesday, 30.06.2004, 13:28 (vor 7891 Tagen) @ Mischa

Als Antwort auf: Und was genau willst du daran kritisieren? von Mischa am 30. Juni 2004 08:58:59:

Als der Text geschrieben wurde, war eine Vergewaltigung der Ehegattin straffrei und genau das beschreibt sie u.a.

Wissen wir das so genau? A Dworkin behauptete das.
Vielleicht war es (bundes-)landabhaengig? Aber
vielleicht war es aehnlich wie in der BRD damals:
Vergewaltigung in der ehe war nur noetigung und
damit mit einem erheblich geringeren strafmass
belegt. Auch bei uns wurde (faelschlich) behauptet,
dass vergewaltigung in der ehe nicht strafbar sei.
Vielleicht war die vernachlaessigung der ehelichen
pflichten (ein lustiger begriff) nur ein triftiger
scheidungsgrund - das war sie aber auch bei maennern.


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