Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Art 34 Bayerisches Meldegesetz

Daddeldu, Tuesday, 20.01.2004, 14:22 (vor 8052 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen? von Garfield am 20. Januar 2004 11:03:46:

Hallo Garfield

Da man aber üblicherweise nicht darauf hingewiesen wird, daß man die Weitergabe seiner Daten explizit untersagen muß, tun das viele Leute nicht. Und dann werden die Daten auch an Privatunternehmen verkauft.

Also in Bayern wird das durch Art 34 des Meldegesetzes untersagt. Gruppenauskünfte sind da nur möglich wenn es im öffentlichen Interesse liegt. Erweiterte Auskunft nur wenn man berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Ansonsten darf nur Name und Anschrift einzelner bestimmter Einwohner verraten werden.

Also das mit dem Verkauf der Adressen durch Meldeämter halte ich für eine Legende.

Netten Gruß

Daddeldu


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