Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen?

Garfield, Monday, 19.01.2004, 13:23 (vor 8053 Tagen) @ Martin

Als Antwort auf: Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen von Martin am 16. Januar 2004 18:32:11:

Hallo Martin!

Du meinst, daß DNA-Analyse doch nur ein Mittel zur Verbrechensaufklärung unter vielen wäre. Das ist natürlich richtig. Noch.

Z.B. wird die Fingerabdruck-Methode schon viel länger verwendet. Trotzdem hat es noch keine ernsthaften Versuche gegeben, eine allgemeine Datenbank einzurichten, in denen die Fingerabdrücke sämtlicher Bürger erfaßt sind. Obwohl es für die Einrichtung solch einer Datenbank genauso viele Gründe gibt wie für die Einrichtung einer DNA-Datenbank.

Wieso wurde eine Fingerabdruck-Datenbank für alle Bürger nie ernsthaft gefordert, eine DNA-Datenbank nun aber wohl? Kann das vielleicht daran liegen, daß die dafür zu erfassenden Daten für gewisse Leute sehr viel interessanter sind als irgendwelche Fingerabdrücke, und zwar eben gerade nicht aus Gründen der Verbrechensbekämpfung?

Es ist auch höchst fatal, zu glauben, daß man durch eine allgemeine DNA-Datenbank Einsparungen bei der Polizei durchführen könne. Das wird eben nur dazu führen, daß die Polizei in Zukunft durch Personalmangel und fehlende Mittel für zusätzliche Tests gezwungen sein wird, sich im Zweifelsfall einfach auf die DNA-Analyse zu verlassen.

Und daß Anwälte so schwache Indizien in einem Gerichtsverfahren keineswegs immer zerpflücken, beweist die Tatsache, daß es nach wie vor Justizirrtümer gibt.

Du meintest, daß es solche Irrtümer doch auch bei herkömmlichen Ermittlungsmethoden geben könne. Das ist aber nicht ganz so. Eben gerade weil in einer allgemeinen DNA-Datenbank alle Bürger erfaßt wären. Wenn jemand nämlich nicht vorbestraft ist, sind seine Fingerabdrücke nicht registriert, und seine Schuhabdrücke z.B. natürlich erst recht nicht. Entsprechende Spuren am Tatort können so nur dann zugeordnet werden, wenn Zeugen diese Person am Tatort gesehen haben. Ansonsten geht das nicht. Ist die Person, die diese Spuren hinterlassen hat, wirklich der Täter, ist das natürlich schlecht. Ist es aber eine völlig unbeteiligte Person, dann ist das gut, denn so wird die Polizei nicht auf eine falsche Spur gebracht und die unschuldige Person bleibt unbehelligt. Die Polizei muß dann gründlicher ermitteln, um z.B. über ein Motiv den Täter zu finden.

Da mit einer DNA-Datenbank Spuren leichter zugeordnet werden können, besteht die Gefahr, daß man es sich dann sehr einfach macht und im Zweifelsfall eben auch Unschuldige nur aufgrund von Indizien verurteilt. Das ist schlimmer, als wenn ein Täter mal später gefunden wird. Zum einen weil ein Unschuldiger bestraft und somit ein weiteres Verbrechen begangen wird, zum anderen aber auch, weil der Fall dann als abgeschlossen gilt und der wahre Täter dann gar nicht mehr gesucht wird. Der kann dann durchaus noch länger auf freiem Fuß bleiben als mit den jetzigen Ermittlungs-Möglichkeiten.

Und dann stell dir mal folgendes vor: Du willst jemanden umbringen und dafür natürlich nicht bestraft werden. Also planst du, den Mord jemand anderem in die Schuhe zu schieben. Du besorgst von dieser anderen Person irgendwelches Material, das DNA enthält (z.B. Haare, einen benutzten Kaugummi oder eine Zigaretten-Kippe) und platzierst das am Tatort, nachdem du den Mord begangen hast. Natürlich sorgst du auch dafür, daß du selbst keine DNA-Spuren dort hinterläßt. Obendrein sorgst du dafür, daß noch weitere Spuren bei der Person gefunden werden, auf die du den Mord abschieben willst. (Z.B. kannst du die Tatwaffe einfach in die Mülltonne dieser Person werfen.)

Jetzt klappt das so nur, wenn du genau weißt, daß diese Person entweder sofort in Verdacht gerät und deshalb zur DNA-Analyse aufgefordert wird oder aber wenn du weißt, daß diese Person bereits in der DNA-Datenbank erfaßt ist. Das schränkt den Personenkreis stark ein. Bei der ersten Möglichkeit kannst du dir auch nicht 100%ig sicher sein, und bei der zweiten Möglichkeit mußt du die Vorstrafen dieser Person kennen.

Wenn aber alle Bürger mit DNA-Daten in einer Datenbank erfaßt sind, kannst du das prinzipiell jedem anhängen. Denn du kannst absolut sicher sein, daß die Polizei, wenn du nur genügend "Beweismaterial" am Tatort platzierst, diese Person sofort ermitteln und dann Wohnung und Grundstück dieser Person durchsuchen wird.

Diese Methode, die Polizei auf falsche Spuren zu setzen, läßt sich dann natürlich z.B. auch bei Einbrüchen anwenden. Das verschafft den wahren Tätern dann mehr Zeit, um echte Spuren zu verwischen oder sich abzusetzen, und wenn deshalb tatsächlich auch noch Unschuldige verurteilt werden, werden die wahren Täter nie ermittelt und können so weitermachen.

Die DNA-Analyse würde als Beweismittel also sogar noch unzuverlässiger werden.

Aber ganz offensichtlich ist das alles ja eh nur ein Vorwand. Es geht doch eher darum, möglichst viele Daten über die Bürger zu erfassen. Nicht nur für Überwachungs-Freaks. Die Einwohnermeldeämter verdienen ja jetzt schon gut daran, daß sie Adressen und Daten von Bürgern an diverse Interessenten verkaufen. Man kann ihnen das zwar untersagen, aber das muß man dann explizit erklären, worauf man auch üblicherweise nie hingewiesen wird. Untersagt man die Weitergabe der Daten nicht explizit, werden sie grundsätzlich an jeden weiter verkauft, der dafür zahlt. Und zwar ganz legal und offiziell. Da kann man sich gut vorstellen, was da illegal abläuft. Und was passieren würde, wenn wir eine allgemeine DNA-Datenbank hätten.

Freundliche Grüße
von Garfield



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